Weiterarbeiten neben der Pension und was davon übrig bleibt
Ein paar Stunden im alten Betrieb, ein kleiner Auftrag, die Saison im Weingut: Viele wollen in der Pension nicht ganz aufhören. Was erlaubt ist, hängt von der Pensionsart ab. Neben der Alterspension ist fast alles möglich, neben einer vorzeitigen Pension kaum etwas. Und ab 2027 sollen neue Regeln gelten.

„Darf ich da überhaupt etwas dazuverdienen?“ Diese Frage hören Beratungsstellen täglich, meist von Menschen, die gerade in Pension gegangen sind oder kurz davor stehen. Die Antwort ist ein klares „Kommt darauf an“, und zwar weniger auf das Einkommen als auf die Art der Pension.
Dieser Beitrag ordnet die Regeln, rechnet ein Beispiel zum Aufschub durch und beschreibt, was sich ab 2027 ändern soll. Wer mit reduzierten Stunden statt voll in Pension gehen möchte, findet die passende Variante im Beitrag zur Teilpension.
Die Pensionsart entscheidet
Die Pensionsversicherung (PV) unterscheidet beim Zuverdienst grundsätzlich zwischen der regulären Alterspension ab dem Regelpensionsalter und den vorzeitigen Pensionen, also etwa Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension. Für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie für Witwen- und Waisenpensionen gelten jeweils eigene Regeln, die hier nur am Rande vorkommen.
Neben der Alterspension: unbegrenzt
Wer die Alterspension bezieht, darf laut PV jede Beschäftigung ausüben, und zwar ohne Einkommensgrenze. Die PV formuliert es knapp: „Ein Zuverdienst ist unbegrenzt möglich.“
Ganz folgenlos ist das trotzdem nicht. Aus dem Gehalt werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, und das Einkommen wird zusammen mit der Pension versteuert. Weil jede auszahlende Stelle die Lohnsteuer zunächst für sich berechnet, kommt es im Folgejahr oft zu einer Nachzahlung. Die Beiträge zur Pensionsversicherung erhöhen nach der derzeitigen Regel die Pension über einen besonderen Höherversicherungsbetrag. Bezieht jemand eine Ausgleichszulage, wird diese durch den Zuverdienst entsprechend kleiner.
Neben einer vorzeitigen Pension: bis 551,10 Euro
Bei einer vorzeitigen Pension ist Zuverdienst laut PV nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt. Sie beträgt 2026 551,10 Euro brutto im Monat. Wer darüber liegt, verliert für diese Zeit die Pension.
Seit 1. Jänner 2024 gibt es eine Toleranz: Die Pension fällt nicht weg, wenn die Überschreitung im Kalenderjahr nicht mehr als 40 Prozent der Monatsgrenze ausmacht. Nach den Angaben auf oesterreich.gv.at sind das 2026 insgesamt 220,44 Euro. Wer also einmal ein paar Stunden mehr arbeitet, muss nicht sofort um die Pension fürchten. Wer regelmäßig darüber liegt, schon. Die genauen Voraussetzungen der Korridorpension beschreibt unser Beitrag zum früheren Pensionsantritt.
Die Alternative: den Antritt aufschieben
Wer das Regelpensionsalter erreicht und einfach weiterarbeitet, ohne die Pension anzutreten, bekommt später mehr. Laut PV und oesterreich.gv.at erhöht sich die Pension für jedes Jahr des Aufschubs um 5,1 Prozent (0,425 Prozent pro Monat). Der Bonus wird für höchstens drei Jahre gewährt, also bis zu 15,3 Prozent.
Dazu kommen zwei weitere Effekte. Während des Aufschubs wird laut PV der Beitragssatz zur Pensionsversicherung halbiert, das Pensionskonto wird nach Angaben der Arbeiterkammer trotzdem voll gutgeschrieben. Und jedes zusätzliche Arbeitsjahr bringt eine weitere Teilgutschrift im Pensionskonto.
Was der Aufschub in Zahlen bringen kann
Ein vereinfachtes Beispiel: Die Gesamtgutschrift ergäbe beim Antritt mit 65 eine Bruttopension von 2.000 Euro im Monat. Berücksichtigt ist nur der Aufschubbonus, nicht die zusätzlichen Teilgutschriften und nicht die Pensionsanpassungen.
| Antritt | Bonus | Brutto pro Monat | Plus pro Jahr (14 Zahlungen) |
|---|---|---|---|
| mit 65 | 0,0 % | 2.000,00 Euro | 0,00 Euro |
| mit 66 | 5,1 % | 2.102,00 Euro | 1.428,00 Euro |
| mit 67 | 10,2 % | 2.204,00 Euro | 2.856,00 Euro |
| mit 68 | 15,3 % | 2.306,00 Euro | 4.284,00 Euro |
Illustratives Rechenbeispiel mit angenommenem Ausgangswert, keine persönliche Berechnung. In der Praxis wäre die Basis durch weitere Teilgutschriften höher.
Dem steht gegenüber, dass man in den Aufschubjahren keine Pension bezieht. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie lange man die höhere Pension voraussichtlich bezieht, und von der persönlichen Lebensplanung. Der Pensionskontorechner der PV hilft beim Vergleich.
Was ab Jänner 2027 vorgesehen ist
Für Menschen, die ab dem Regelpensionsalter weiterarbeiten, beschreibt das Finanzministerium unter dem Begriff „Aktivpension“ neue Regeln ab 1. Jänner 2027:
- Aktivitätsfreibetrag: bis zu 1.250 Euro pro Monat, höchstens 15.000 Euro im Jahr, für begünstigte Erwerbseinkünfte ab dem Regelpensionsalter. Liegt der Zuverdienst darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert.
- Versicherungsmonate: Wer Pension bezieht und dazuverdient, braucht als Mann mindestens 480 Versicherungsmonate, als Frau 2027 mindestens 408, steigend bis 480 im Jahr 2033. Bei der Teilpension entfällt dieses Erfordernis.
- Geltendmachung: beim Arbeitgeber mit dem Formular E35 oder in der Arbeitnehmerveranlagung; automatisch berücksichtigt wird der Freibetrag nicht.
Zusätzlich soll laut Arbeiterkammer Wien ab Jänner 2027 der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung für Erwerbstätige ab dem Regelpensionsalter entfallen; im Gegenzug endet für neue Zeiten der besondere Höherversicherungsbetrag. Weil Details im Gesetzgebungsverfahren festgelegt wurden, ist für den Einzelfall der kundgemachte Gesetzestext beziehungsweise die Auskunft von Finanzamt und Pensionsversicherung maßgeblich.
Melden, rechnen, nicht vergessen
Beginn und Ende einer Beschäftigung sowie Änderungen des Einkommens müssen der PV laut ihren Angaben innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Wer zu spät meldet, muss zu viel bezahlte Pension unter Umständen zurückzahlen.
Steuerlich lohnt es sich, für die erwartbare Nachzahlung aus Pension plus Gehalt etwas zurückzulegen. Wie die Lohnsteuer auf die Pension entsteht, zeigt der Beitrag zu Lohnsteuer und Krankenversicherung; wie man Ausgaben geltend macht, der Beitrag zur Arbeitnehmerveranlagung.
Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte
Wichtig ist das für alle, die nach dem Pensionsantritt weiterarbeiten möchten, für Selbständige mit laufenden Aufträgen und für Menschen in einer vorzeitigen Pension, die gelegentlich aushelfen.
- Pensionsart: Alterspension oder vorzeitige Pension? Davon hängt alles ab.
- Monatliches Entgelt: Bei vorzeitiger Pension die 551,10 Euro im Blick behalten.
- Aufschub oder Bezug: Eine Vergleichsrechnung der PV einholen.
- Ab 2027: Versicherungsmonate prüfen und den Freibetrag aktiv geltend machen.
Unterm Strich
Neben der Alterspension ist Weiterarbeiten unbegrenzt erlaubt, neben einer vorzeitigen Pension nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Wer den Antritt aufschiebt, erhält 5,1 Prozent Bonus pro Jahr, für bis zu drei Jahre. Ab 2027 sollen ein Steuerfreibetrag und niedrigere Beiträge das Weiterarbeiten zusätzlich erleichtern. Was davon im Einzelfall übrig bleibt, rechnen Pensionsversicherung und Finanzamt verbindlich.
Offizielle Quellen
- Pensionsversicherung: Arbeiten in der Pension: unbegrenzter Zuverdienst, Geringfügigkeitsgrenze, Meldepflicht (Stand 24.07.2026)
- Pensionsversicherung: Alterspension: Aufschub, 5,1 Prozent pro Jahr, maximal drei Jahre
- Bundesministerium für Finanzen: Aktivpension: Aktivitätsfreibetrag ab 1. Jänner 2027, Versicherungsmonate
- Arbeiterkammer Wien: Arbeiten ab dem Regelpensionsalter, das ändert sich 2027: Beitragsentlastung und Höherversicherung
Points of Listening ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind nicht die Pensionsversicherung (PV), kein Ministerium und keine Behörde. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Pensions-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Betrags. Geprüft wurden die Angaben am 24. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria oder FinanzOnline nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindliche Auskunft zu Ihrem eigenen Fall gibt die Pensionsversicherung.
Einmal pro Woche eine Regel aus Pension, Steuern oder Pflege, erklärt mit offizieller Quelle, dazu ein Termin, den man kennen sollte. Kostenlos.