Geld & Vorsorge
Weiterarbeiten, Zuverdienst und Aufschub: was neben der Pension erlaubt ist und was davon bleibt.
Geld & Vorsorge
Weiterarbeiten neben der Pension und was davon übrig bleibt
Neben der Alterspension ist Zuverdienst unbegrenzt erlaubt, neben der Korridorpension nur bis 551,10 Euro im Monat. Was der Aufschub bringt und was sich ab 2027 ändern soll.
Passend dazu aus anderen Rubriken
Pension
Die neue Teilpension und für wen sie gedacht ist
Seit 1. Jänner 2026 lässt sich ein Teil der Pension beziehen, während man mit weniger Stunden weiterarbeitet. Drei Stufen, eine Zustimmung des Arbeitgebers und ein offenes Pensionskonto.
Pension
Was ein früherer Pensionsantritt mit der Korridorpension kostet
Seit 2026 steigt das Mindestalter der Korridorpension in Zwei-Monats-Schritten auf 63 Jahre, die nötigen Versicherungsmonate auf 504. Pro Jahr vor dem Regelpensionsalter fehlen 5,1 Prozent.
Pension
Wie das Pensionskonto funktioniert und was die Kontoerstgutschrift bedeutet
Jedes Jahr wandern 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage auf das Konto, jedes Jahr wird aufgewertet. Wer vor 2005 gearbeitet hat, startete 2014 mit einer Kontoerstgutschrift.
Jeden Donnerstag eine Regel, ein Termin, eine Quelle.
Der Pensionsbrief am Donnerstag erklärt in wenigen Minuten, was sich bei Pension, Steuern und Pflege in Österreich ändert, und verlinkt jeweils die offizielle Stelle.