Die neue Teilpension und für wen sie gedacht ist
Nicht ganz aufhören, aber auch nicht mehr Vollzeit arbeiten: Für diesen Wunsch gibt es seit 1. Jänner 2026 die Teilpension. Man reduziert die Stunden und bezieht dafür einen Teil der Pension, während das Pensionskonto offen bleibt. Wer sie nutzen kann und wie die drei Stufen funktionieren.

Viele ältere Beschäftigte kennen das Dilemma: Der volle Arbeitstag wird anstrengender, ganz aufzuhören fühlt sich aber zu früh an, und ein vorzeitiger Pensionsantritt kostet dauerhaft. Bisher blieb oft nur die Wahl zwischen alles oder nichts. Die Teilpension schafft seit Jänner 2026 einen Zwischenweg.
Sie ist kein eigener neuer Pensionsanspruch, sondern eine Art, einen bestehenden Anspruch schrittweise zu nutzen. Das macht sie interessant, aber auch voraussetzungsvoll.
Halb Pension, halb Arbeit
Die Grundidee ist einfach: Wer die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt, kann seine Arbeitszeit verringern und bekommt für den wegfallenden Teil einen Teil der Pension. Laut oesterreich.gv.at besteht diese Option seit 1. Jänner 2026.
Anders als bei einer vollen vorzeitigen Pension läuft das Erwerbsleben also weiter, mit Gehalt, Sozialversicherung und weiteren Gutschriften im Pensionskonto. Der Ruhestand beginnt nicht an einem Stichtag, sondern in Etappen.
Wer die Teilpension beantragen kann
Voraussetzung ist, dass man bereits Anspruch auf eine der folgenden Pensionsarten hat:
- Korridorpension
- Schwerarbeitspension
- Langzeitversichertenpension
- Alterspension
Dazu kommen drei weitere Bedingungen: Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 und höchstens 75 Prozent verringert werden, der Arbeitgeber muss der Reduktion zustimmen, und das Arbeitsentgelt muss weiterhin über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (2026: 551,10 Euro im Monat). Einen gesetzlichen Anspruch auf die Stundenreduktion gibt es nicht; sie muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Wer etwa die Korridorpension in Betracht zieht, deren Voraussetzungen gerade angehoben werden, findet die aktuellen Altersgrenzen im Beitrag zur Korridorpension.
Drei Stufen, abhängig von der Stundenreduktion
Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Reduktion und nach der Gesamtgutschrift im Pensionskonto aus dem Vorjahr:
| Reduktion der Arbeitszeit | Teilpension in Prozent der Gesamtgutschrift |
|---|---|
| 25 bis 40 Prozent | 25 % |
| über 40 bis 60 Prozent | 50 % |
| über 60 bis 75 Prozent | 75 % |
Quelle: oesterreich.gv.at, Teilpension (Stand 10.06.2026). Laut dieser Seite reicht bereits eine Reduktion um 60,01 Prozent für die Stufe von 75 Prozent.
Die Stufen sind bewusst grob. Eine Reduktion um 45 Prozent führt zur selben Teilpension wie eine um 60 Prozent. Wer plant, sollte daher die Stufengrenzen kennen, bevor er mit dem Arbeitgeber über Stunden verhandelt.
Ein Rechenbeispiel
Ein hypothetischer Fall: Ein Angestellter, 63 Jahre, erfüllt die Voraussetzungen der Korridorpension. Seine Gesamtgutschrift aus dem Vorjahr beträgt 28.000 Euro, das entspricht 2.000 Euro brutto im Monat bei 14 Auszahlungen. Er verdient Vollzeit 3.200 Euro brutto und reduziert mit Zustimmung seines Arbeitgebers um 50 Prozent.
| Baustein (brutto, monatlich) | Betrag |
|---|---|
| Gehalt bei halber Arbeitszeit | 1.600,00 Euro |
| Teilpension: 50 % von 2.000 Euro | 1.000,00 Euro |
| abzüglich Abschlag Korridorpension, 2 Jahre vor 65 (10,2 %) | minus 102,00 Euro |
| Summe brutto vor Steuern und Abgaben | 2.498,00 Euro |
Illustratives Rechenbeispiel mit angenommenen Werten. Laut oesterreich.gv.at kommt bei der Teilpension der Abschlag der jeweiligen Pensionsart zur Anwendung; die genaue Berechnung nimmt die Pensionsversicherung vor. Steuer und Sozialversicherung sind nicht berücksichtigt.
Gegenüber dem vollen Gehalt fehlen brutto rund 700 Euro im Monat, dafür hat er die Hälfte der Arbeitszeit frei. Gegenüber einer vollen Korridorpension hat er deutlich mehr Einkommen, und sein Pensionskonto wächst weiter.
Was mit dem restlichen Pensionskonto passiert
Der Teil des Pensionskontos, der nicht für die Teilpension verwendet wird, bleibt laut oesterreich.gv.at bestehen und wächst mit dem weiterhin erzielten Erwerbseinkommen an. Wer später die volle Pension antritt, bekommt sie ab diesem Zeitpunkt in voller Höhe, dann wird das Konto geschlossen. Für den späteren Antritt gelten die üblichen Regeln zu Abschlägen und Zuschlägen; wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, kann Zuschläge erwerben.
Laut PV kann die Teilpension vor dem Regelpensionsalter unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder wegfallen. Wer an seinem Arbeitsverhältnis etwas ändern möchte, etwa die Stunden erneut anpassen oder den Arbeitgeber wechseln, sollte das deshalb vorher mit der Pensionsversicherung klären. Die Zuverdienstgrenze, die bei vorzeitigen Vollpensionen streng gilt, spielt bei der Teilpension dagegen keine Rolle. Im Gegenteil: Das Entgelt aus der weiterhin ausgeübten Arbeit muss sogar über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Was die Teilpension nicht ist
Einige Punkte, die leicht übersehen werden:
- Keine Ausgleichszulage: Weil das Konto noch offen ist, werden Ausgleichszulage und Kinderzuschuss zur Teilpension nicht gezahlt.
- Kein Recht auf Teilzeit: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gibt es keine Teilpension.
- Keine bereits zuerkannte Pension: Wer schon eine Eigenpension per Bescheid bezieht, kann nicht nachträglich in die Teilpension wechseln.
- Kein Weg an den Abschlägen vorbei: Vor dem Regelpensionsalter werden die Abschläge der jeweiligen Pensionsart angewendet.
Für die Zeit ab 2027 ist außerdem ein steuerlicher Aktivitätsfreibetrag für Erwerbseinkommen ab dem Regelpensionsalter vorgesehen. Laut Finanzministerium entfällt dabei für Personen in Teilpension das Erfordernis von Mindestversicherungszeiten. Mehr dazu im Beitrag Weiterarbeiten neben der Pension.
So läuft der Antrag
- Den eigenen Anspruch von der Pensionsversicherung prüfen lassen.
- Mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über Dauer und Ausmaß der Stundenreduktion treffen.
- Den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Stichtag stellen, elektronisch mit ID Austria, schriftlich oder persönlich. Der Antrag ist kostenlos.
- Die Pensionsversicherung entscheidet mit Bescheid; die Teilpension beginnt zum vereinbarten Datum.
Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte
Die Teilpension richtet sich an Menschen, die eine Pensionsvoraussetzung bereits erfüllen, gesundheitlich oder privat etwas kürzertreten möchten und einen Arbeitgeber haben, der mitzieht. Sie kann auch für Betriebe interessant sein, die erfahrene Leute länger halten wollen.
- Ist der Anspruch auf eine der vier Pensionsarten bereits erfüllt?
- In welche Stufe fällt die geplante Reduktion, und lohnt sich eine kleine Anpassung der Stunden?
- Wie hoch ist der Abschlag für die eigene Pensionsart?
- Liegt das verbleibende Gehalt sicher über der Geringfügigkeitsgrenze?
Unterm Strich
Die Teilpension ist ein sinnvoller Zwischenweg für alle, die nicht abrupt aufhören wollen und eine Pensionsvoraussetzung schon erfüllen. Sie verlangt aber eine Einigung mit dem Arbeitgeber und eine genaue Rechnung, weil Stufen und Abschläge den Betrag bestimmen. Die verbindliche Auskunft gibt die Pensionsversicherung.
Offizielle Quellen
- oesterreich.gv.at: Teilpension: Voraussetzungen, Stufen, Antrag (Stand 10.06.2026)
- Sozialministerium: Teilpension: Überblick über die Regelung
- Pensionsversicherung: Arbeiten in der Pension: Teilpension und Geringfügigkeitsgrenze
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