Was ein früherer Pensionsantritt mit der Korridorpension kostet
Die Korridorpension erlaubt einen Pensionsantritt vor 65, hat aber ihren Preis: 5,1 Prozent weniger für jedes Jahr, das man früher geht. Seit 2026 werden außerdem die Voraussetzungen schrittweise strenger. Ein Überblick über Alter, Versicherungsmonate und Abschläge.

Mit 62 in Pension gehen, statt bis 65 zu arbeiten: Für viele Männer mit langen Erwerbsverläufen war die Korridorpension jahrelang der naheliegende Weg. Ganz umsonst war dieser Weg nie, und seit 2026 wird er für jüngere Jahrgänge schrittweise schmäler.
Wer über einen früheren Antritt nachdenkt, sollte deshalb drei Dinge kennen: das eigene frühestmögliche Antrittsalter, die nötigen Versicherungsmonate und die Höhe des Abschlags, der dauerhaft auf die Pension wirkt.
Ein Korridor zwischen zwei Altersgrenzen
Der Name beschreibt die Idee: Zwischen einem frühestmöglichen Alter und dem Regelpensionsalter von 65 Jahren liegt ein Zeitraum, in dem man den Antritt selbst wählen kann. Wer früher geht, bekommt weniger; wer bis zum Regelpensionsalter wartet, bekommt die ungekürzte Alterspension.
Laut Pensionsversicherung (PV) betrifft die Korridorpension derzeit vor allem Männer. Frauen können wegen ihres niedrigeren, aber steigenden Regelpensionsalters in der Regel ohnehin früher die Alterspension antreten. Für sie wird die Korridorpension laut PV ab Jänner 2030 zu einer echten Option. Wie das Frauenpensionsalter steigt, erklärt unser Beitrag zum Pensionsantrittsalter der Frauen.
Die Voraussetzungen bis Jahrgang 1963
Wer vor dem 1. Jänner 1964 geboren ist, kann die Korridorpension nach den bisherigen Regeln ab dem 62. Geburtstag antreten, wenn bis zum Stichtag mindestens 480 Versicherungsmonate erworben wurden, also 40 Jahre. Zum Stichtag darf grundsätzlich keine Beschäftigung bestehen, die eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst.
Der Antrag ist bei der PV zu stellen, spätestens bis Ende des Monats vor dem gewünschten Pensionsbeginn. Die PV entscheidet mit Bescheid.
Was sich ab Jahrgang 1964 ändert
Seit 2026 steigen für ab 1. Jänner 1964 Geborene sowohl das Mindestalter als auch die nötigen Versicherungsmonate, und zwar je Geburtsquartal um zwei Monate. Am Ende stehen 63 Jahre und 504 Versicherungsmonate (42 Jahre). Die PV veröffentlicht dazu folgende Tabelle:
| Geburtsdatum | frühestes Alter | Versicherungsmonate |
|---|---|---|
| vor 01.01.1964 | 62 Jahre | 480 |
| 01.01.1964 bis 31.03.1964 | 62 Jahre + 2 Monate | 482 |
| 01.04.1964 bis 30.06.1964 | 62 Jahre + 4 Monate | 484 |
| 01.07.1964 bis 30.09.1964 | 62 Jahre + 6 Monate | 486 |
| 01.10.1964 bis 31.12.1964 | 62 Jahre + 8 Monate | 488 |
| 01.01.1965 bis 31.03.1965 | 62 Jahre + 10 Monate | 490 |
| 01.04.1965 bis 30.06.1965 | 63 Jahre | 492 |
| 01.07.1965 bis 30.09.1965 | 63 Jahre | 494 |
| 01.10.1965 bis 31.12.1965 | 63 Jahre | 496 |
| 01.01.1966 bis 31.03.1966 | 63 Jahre | 498 |
| 01.04.1966 bis 30.06.1966 | 63 Jahre | 500 |
| 01.07.1966 bis 30.09.1966 | 63 Jahre | 502 |
| ab 01.10.1966 | 63 Jahre | 504 |
Quelle: Pensionsversicherung, Korridorpension (Stand 31.08.2026).
Das Alter erreicht also schon mit dem Jahrgang ab April 1965 die 63, die Versicherungsmonate steigen noch bis zum Jahrgang ab Oktober 1966 weiter. Für Personen, die vor dem 16. Juni 2025 bereits Altersteilzeit begonnen oder Überbrückungsgeld bezogen beziehungsweise zuerkannt bekommen hatten, nennt die PV Übergangsbestimmungen.
Der Abschlag: 0,425 Prozent pro Monat
Für jeden Monat, den man vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, wird die Pension laut PV um 0,425 Prozent gekürzt. Auf ein Jahr gerechnet sind das 5,1 Prozent. Wer drei Jahre früher geht, verliert damit 15,3 Prozent, wer zwei Jahre früher geht, 10,2 Prozent.
Wichtig ist, dass dieser Abschlag beim Antritt festgelegt wird und auf die Pension wirkt, die man dann bezieht. Er ist kein vorübergehender Abzug, der mit 65 wegfällt. Dazu kommt ein zweiter, oft übersehener Effekt: Wer früher aufhört, sammelt weniger Teilgutschriften im Pensionskonto. Die Gesamtgutschrift, auf die der Abschlag angewendet wird, ist also ohnehin kleiner.
Was das in Euro bedeuten kann
Ein vereinfachtes Beispiel: Angenommen, eine Gesamtgutschrift ergäbe beim Antritt mit 65 eine Bruttopension von 2.000 Euro im Monat. Nur der Abschlag ist berücksichtigt, die fehlenden Gutschriften der letzten Jahre nicht.
| Antritt | Monate früher | Abschlag | Brutto pro Monat |
|---|---|---|---|
| mit 65 | 0 | 0,0 % | 2.000,00 Euro |
| mit 64 | 12 | 5,1 % | 1.898,00 Euro |
| mit 63 | 24 | 10,2 % | 1.796,00 Euro |
| mit 62 | 36 | 15,3 % | 1.694,00 Euro |
Illustratives Rechenbeispiel mit angenommenem Ausgangswert, keine Berechnung einer persönlichen Pension. In der Praxis wäre die Ausgangsbasis bei früherem Antritt zusätzlich niedriger.
Die Differenz von 306 Euro brutto im Monat zwischen 62 und 65 fällt 14-mal im Jahr an, über viele Pensionsjahre. Dem stehen drei Jahre gegenüber, in denen man bereits Pension statt Gehalt bezieht. Ob sich das für jemanden rechnet, hängt von Gesundheit, Arbeitsplatz, Partnerschaft und Lebensplanung ab, und genau deshalb gibt es dafür keine allgemeine Antwort.
Zuverdienst ist kaum möglich
Neben einer Korridorpension darf man laut PV nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, 2026 sind das 551,10 Euro brutto im Monat. Wer darüber liegt, riskiert den Wegfall der Pension für diese Zeit. Seit 1. Jänner 2024 führt eine geringfügige Überschreitung nicht mehr automatisch dazu, wenn sie im Kalenderjahr nicht mehr als 40 Prozent der Monatsgrenze ausmacht.
Wer ganz bewusst noch arbeiten möchte, sollte statt der vollen Korridorpension die seit 2026 mögliche Teilpension prüfen: Dort gilt die Geringfügigkeitsgrenze nicht, weil man mit reduzierten Stunden weiterarbeitet. Die allgemeinen Regeln für Zuverdienst fasst der Beitrag Weiterarbeiten neben der Pension zusammen.
Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte
Die Änderungen betreffen vor allem Männer der Jahrgänge 1964 bis 1966, die in den nächsten Jahren über einen Antritt mit 62 oder 63 nachdenken, und mittelfristig Frauen, für die die Korridorpension ab 2030 relevant wird.
- Geburtsquartal: Welche Zeile der Tabelle gilt für Sie?
- Versicherungsmonate: Wie viele haben Sie laut Versicherungsdatenauszug bereits erworben?
- Abschlag und Basis: Was zeigt der Pensionskontorechner bei unterschiedlichen Antrittszeitpunkten?
- Übergangsregeln: Hatten Sie vor dem 16. Juni 2025 Altersteilzeit oder Überbrückungsgeld?
Unterm Strich
Die Korridorpension bleibt ein legaler Weg in einen früheren Ruhestand, aber sie wird für jüngere Jahrgänge enger und kostet dauerhaft 5,1 Prozent pro Jahr. Wer sie in Betracht zieht, sollte die eigenen Versicherungsmonate kennen und sich eine Berechnung der Pensionsversicherung geben lassen, bevor er beim Arbeitgeber kündigt.
Offizielle Quellen
- Pensionsversicherung: Korridorpension: Voraussetzungen, Tabelle ab Jahrgang 1964, Abschlag 0,425 Prozent pro Monat (Stand 31.08.2026)
- oesterreich.gv.at: Allgemeines zur Korridorpension: Anhebung auf 63 Jahre und 504 Monate, Zuverdienst, Antrag (Stand 18.06.2026)
- Pensionsversicherung: Arbeiten in der Pension: Geringfügigkeitsgrenze 2026 bei vorzeitigen Pensionen
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