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Points of Listening Pension, Steuern und Geld im Ruhestand, verständlich erklärt

Was ein früherer Pensionsantritt mit der Korridorpension kostet

Die Korridorpension erlaubt einen Pensionsantritt vor 65, hat aber ihren Preis: 5,1 Prozent weniger für jedes Jahr, das man früher geht. Seit 2026 werden außerdem die Voraussetzungen schrittweise strenger. Ein Überblick über Alter, Versicherungsmonate und Abschläge.

Points of Listening Stand: 5 Minuten Lesezeit
Ein Mann Anfang sechzig in Arbeitsjacke steht mit einer Tasse in der Tür einer Tischlerwerkstatt in einer Kleinstadt.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Mit 62 in Pension gehen, statt bis 65 zu arbeiten: Für viele Männer mit langen Erwerbsverläufen war die Korridorpension jahrelang der naheliegende Weg. Ganz umsonst war dieser Weg nie, und seit 2026 wird er für jüngere Jahrgänge schrittweise schmäler.

Wer über einen früheren Antritt nachdenkt, sollte deshalb drei Dinge kennen: das eigene frühestmögliche Antrittsalter, die nötigen Versicherungsmonate und die Höhe des Abschlags, der dauerhaft auf die Pension wirkt.

Ein Korridor zwischen zwei Altersgrenzen

Der Name beschreibt die Idee: Zwischen einem frühestmöglichen Alter und dem Regelpensionsalter von 65 Jahren liegt ein Zeitraum, in dem man den Antritt selbst wählen kann. Wer früher geht, bekommt weniger; wer bis zum Regelpensionsalter wartet, bekommt die ungekürzte Alterspension.

Laut Pensionsversicherung (PV) betrifft die Korridorpension derzeit vor allem Männer. Frauen können wegen ihres niedrigeren, aber steigenden Regelpensionsalters in der Regel ohnehin früher die Alterspension antreten. Für sie wird die Korridorpension laut PV ab Jänner 2030 zu einer echten Option. Wie das Frauenpensionsalter steigt, erklärt unser Beitrag zum Pensionsantrittsalter der Frauen.

Die Voraussetzungen bis Jahrgang 1963

Wer vor dem 1. Jänner 1964 geboren ist, kann die Korridorpension nach den bisherigen Regeln ab dem 62. Geburtstag antreten, wenn bis zum Stichtag mindestens 480 Versicherungsmonate erworben wurden, also 40 Jahre. Zum Stichtag darf grundsätzlich keine Beschäftigung bestehen, die eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst.

Der Antrag ist bei der PV zu stellen, spätestens bis Ende des Monats vor dem gewünschten Pensionsbeginn. Die PV entscheidet mit Bescheid.

Was sich ab Jahrgang 1964 ändert

Seit 2026 steigen für ab 1. Jänner 1964 Geborene sowohl das Mindestalter als auch die nötigen Versicherungsmonate, und zwar je Geburtsquartal um zwei Monate. Am Ende stehen 63 Jahre und 504 Versicherungsmonate (42 Jahre). Die PV veröffentlicht dazu folgende Tabelle:

Geburtsdatumfrühestes AlterVersicherungsmonate
vor 01.01.196462 Jahre480
01.01.1964 bis 31.03.196462 Jahre + 2 Monate482
01.04.1964 bis 30.06.196462 Jahre + 4 Monate484
01.07.1964 bis 30.09.196462 Jahre + 6 Monate486
01.10.1964 bis 31.12.196462 Jahre + 8 Monate488
01.01.1965 bis 31.03.196562 Jahre + 10 Monate490
01.04.1965 bis 30.06.196563 Jahre492
01.07.1965 bis 30.09.196563 Jahre494
01.10.1965 bis 31.12.196563 Jahre496
01.01.1966 bis 31.03.196663 Jahre498
01.04.1966 bis 30.06.196663 Jahre500
01.07.1966 bis 30.09.196663 Jahre502
ab 01.10.196663 Jahre504

Quelle: Pensionsversicherung, Korridorpension (Stand 31.08.2026).

Das Alter erreicht also schon mit dem Jahrgang ab April 1965 die 63, die Versicherungsmonate steigen noch bis zum Jahrgang ab Oktober 1966 weiter. Für Personen, die vor dem 16. Juni 2025 bereits Altersteilzeit begonnen oder Überbrückungsgeld bezogen beziehungsweise zuerkannt bekommen hatten, nennt die PV Übergangsbestimmungen.

Der Abschlag: 0,425 Prozent pro Monat

Für jeden Monat, den man vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, wird die Pension laut PV um 0,425 Prozent gekürzt. Auf ein Jahr gerechnet sind das 5,1 Prozent. Wer drei Jahre früher geht, verliert damit 15,3 Prozent, wer zwei Jahre früher geht, 10,2 Prozent.

Wichtig ist, dass dieser Abschlag beim Antritt festgelegt wird und auf die Pension wirkt, die man dann bezieht. Er ist kein vorübergehender Abzug, der mit 65 wegfällt. Dazu kommt ein zweiter, oft übersehener Effekt: Wer früher aufhört, sammelt weniger Teilgutschriften im Pensionskonto. Die Gesamtgutschrift, auf die der Abschlag angewendet wird, ist also ohnehin kleiner.

Was das in Euro bedeuten kann

Ein vereinfachtes Beispiel: Angenommen, eine Gesamtgutschrift ergäbe beim Antritt mit 65 eine Bruttopension von 2.000 Euro im Monat. Nur der Abschlag ist berücksichtigt, die fehlenden Gutschriften der letzten Jahre nicht.

AntrittMonate früherAbschlagBrutto pro Monat
mit 6500,0 %2.000,00 Euro
mit 64125,1 %1.898,00 Euro
mit 632410,2 %1.796,00 Euro
mit 623615,3 %1.694,00 Euro

Illustratives Rechenbeispiel mit angenommenem Ausgangswert, keine Berechnung einer persönlichen Pension. In der Praxis wäre die Ausgangsbasis bei früherem Antritt zusätzlich niedriger.

Die Differenz von 306 Euro brutto im Monat zwischen 62 und 65 fällt 14-mal im Jahr an, über viele Pensionsjahre. Dem stehen drei Jahre gegenüber, in denen man bereits Pension statt Gehalt bezieht. Ob sich das für jemanden rechnet, hängt von Gesundheit, Arbeitsplatz, Partnerschaft und Lebensplanung ab, und genau deshalb gibt es dafür keine allgemeine Antwort.

Zuverdienst ist kaum möglich

Neben einer Korridorpension darf man laut PV nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, 2026 sind das 551,10 Euro brutto im Monat. Wer darüber liegt, riskiert den Wegfall der Pension für diese Zeit. Seit 1. Jänner 2024 führt eine geringfügige Überschreitung nicht mehr automatisch dazu, wenn sie im Kalenderjahr nicht mehr als 40 Prozent der Monatsgrenze ausmacht.

Wer ganz bewusst noch arbeiten möchte, sollte statt der vollen Korridorpension die seit 2026 mögliche Teilpension prüfen: Dort gilt die Geringfügigkeitsgrenze nicht, weil man mit reduzierten Stunden weiterarbeitet. Die allgemeinen Regeln für Zuverdienst fasst der Beitrag Weiterarbeiten neben der Pension zusammen.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Die Änderungen betreffen vor allem Männer der Jahrgänge 1964 bis 1966, die in den nächsten Jahren über einen Antritt mit 62 oder 63 nachdenken, und mittelfristig Frauen, für die die Korridorpension ab 2030 relevant wird.

  • Geburtsquartal: Welche Zeile der Tabelle gilt für Sie?
  • Versicherungsmonate: Wie viele haben Sie laut Versicherungsdatenauszug bereits erworben?
  • Abschlag und Basis: Was zeigt der Pensionskontorechner bei unterschiedlichen Antrittszeitpunkten?
  • Übergangsregeln: Hatten Sie vor dem 16. Juni 2025 Altersteilzeit oder Überbrückungsgeld?

Unterm Strich

Die Korridorpension bleibt ein legaler Weg in einen früheren Ruhestand, aber sie wird für jüngere Jahrgänge enger und kostet dauerhaft 5,1 Prozent pro Jahr. Wer sie in Betracht zieht, sollte die eigenen Versicherungsmonate kennen und sich eine Berechnung der Pensionsversicherung geben lassen, bevor er beim Arbeitgeber kündigt.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

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