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Points of Listening Pension, Steuern und Geld im Ruhestand, verständlich erklärt

Wie das Pensionskonto funktioniert und was die Kontoerstgutschrift bedeutet

Wer nach 1954 geboren ist, hat ein Pensionskonto. Jedes Arbeitsjahr hinterlässt dort eine Gutschrift, jedes Jahr wird der Kontostand aufgewertet, und am Ende wird durch 14 geteilt. Wer schon vor 2005 gearbeitet hat, ist 2014 mit einer Kontoerstgutschrift eingestiegen.

Points of Listening Stand: 6 Minuten Lesezeit
Ein Mann um die sechzig sitzt in einer holzgetäfelten Stube an einem Tisch mit Laptop und Notizblock und denkt nach.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Viele Menschen erfahren erst kurz vor dem Pensionsantritt, wie ihre Pension eigentlich berechnet wird. Dabei liegt die Antwort seit Jahren offen: in einem Konto, das für jede und jeden ab Jahrgang 1955 geführt wird und das man online einsehen kann. Wer dieses Konto versteht, kann jede spätere Pensionsmitteilung besser lesen.

Dieser Beitrag erklärt, wie die Gutschriften entstehen, was die jährliche Aufwertung bewirkt, warum es für ältere Versicherte eine Kontoerstgutschrift gibt und wie aus dem Kontostand schließlich eine monatliche Bruttopension wird.

Die eine Zahl, auf die es ankommt

Laut Pensionsversicherung (PV) wird die Pension aller Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, aus dem Pensionskonto berechnet. Dort sind für jedes Kalenderjahr die Beitragsgrundlagen, die Versicherungszeiten und die Beiträge gespeichert. Aus diesen Daten ergibt sich die sogenannte Gesamtgutschrift.

Die Gesamtgutschrift ist die zentrale Zahl: Sie entspricht der jährlichen Bruttopension, die man bei Antritt zum Regelpensionsalter erhalten würde, also vor Abschlägen oder Zuschlägen. Alles andere in diesem Beitrag erklärt, wie diese Zahl zustande kommt.

So entsteht die jährliche Teilgutschrift

Für jedes Jahr wird ein fester Prozentsatz der Beitragsgrundlage gutgeschrieben, der Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent. Wer in einem Jahr eine Beitragsgrundlage von 35.000 Euro hatte, bekommt also 623 Euro als Teilgutschrift für dieses Jahr.

Nach oben ist die Gutschrift begrenzt, weil auch die Beitragsgrundlage begrenzt ist. Die PV nennt für 2026 eine Jahreshöchstbeitragsgrundlage von 97.020 Euro; die höchstmögliche Teilgutschrift für ein Jahr liegt damit bei 1.726,96 Euro. Einkommen über dieser Grenze erhöht weder die Beiträge noch die Gutschrift.

Gutschriften entstehen nicht nur aus Erwerbsarbeit. Auch Zeiten wie Kindererziehung, Präsenz- oder Zivildienst oder der Bezug von Arbeitslosengeld werden im Konto mit eigenen Beitragsgrundlagen eingetragen. Welche Zeiten bei einer Person aufscheinen, zeigt der persönliche Kontoauszug.

Rechnerisch steckt im Kontoprozentsatz ein bekanntes Ziel des Systems: 45 Jahre mal 1,78 Prozent ergeben rund 80 Prozent des durchschnittlichen, aufgewerteten Einkommens. Wer weniger Jahre hat, kommt entsprechend auf weniger.

Warum der Kontostand jedes Jahr wächst

Eine Gutschrift aus dem Jahr 1995 wäre heute wenig wert, wenn sie nominell stehen bliebe. Deshalb wird die Gesamtgutschrift jedes Jahr mit einer Aufwertungszahl multipliziert, bevor die neue Teilgutschrift dazukommt. Die Aufwertungszahl orientiert sich an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen.

Für 2026 beträgt sie nach Angaben der PV 1,073, für 2025 lag sie bei 1,063. Die Aufwertungszahl für 2026 wurde im November 2025 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Ein Kontostand von 30.000 Euro wuchs also zum Jahreswechsel 2026 allein durch die Aufwertung um 2.190 Euro auf 32.190 Euro, bevor die Gutschrift für das neue Jahr hinzukam.

Die Aufwertung läuft bis zum Pensionsantritt. Danach gilt nicht mehr die Aufwertungszahl, sondern die jährliche Pensionsanpassung, wie sie etwa für 2027 beschlossen ist. Wie diese Anpassung ab Jänner 2027 gerechnet wird, zeigt unser Beitrag zur Pensionserhöhung ab Jänner.

Ein Rechenbeispiel über drei Jahre

Das folgende Beispiel ist rein hypothetisch. Es nimmt eine gleichbleibende Beitragsgrundlage von 35.000 Euro im Jahr an und, zur Vereinfachung, eine gleichbleibende Aufwertung von 3 Prozent. Die tatsächlichen Aufwertungszahlen ändern sich jedes Jahr.

JahrKontostand aufgewertetneue TeilgutschriftGesamtgutschrift
Jahr 10,00 Euro623,00 Euro623,00 Euro
Jahr 2641,69 Euro623,00 Euro1.264,69 Euro
Jahr 31.302,63 Euro623,00 Euro1.925,63 Euro

Illustratives Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, keine Prognose. Teilgutschrift = 1,78 Prozent von 35.000 Euro.

Nach drei solchen Jahren stünden rund 1.925,63 Euro auf dem Konto. Geteilt durch 14 ergibt das etwa 137,55 Euro Bruttopension im Monat. Das zeigt, warum eine Pension aus vielen Jahren zusammenwächst und warum einzelne fehlende Jahre am Ende spürbar sind.

Was die Kontoerstgutschrift ist

Das Pensionskonto in seiner heutigen Form gibt es seit 2014. Wer schon vorher gearbeitet hatte, konnte nicht bei null anfangen. Deshalb hat die PV für alle ab 1955 Geborenen, die bis 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten erworben hatten, zum 1. Jänner 2014 eine Kontoerstgutschrift berechnet.

Die Kontoerstgutschrift fasst die bis Ende 2013 erworbenen Ansprüche in einem einzigen Startbetrag zusammen. Seither wird sie wie jeder andere Kontostand jährlich aufgewertet, und die Teilgutschriften ab 2014 kommen dazu. Wer erst ab 2005 zu arbeiten begonnen hat, hat keine Kontoerstgutschrift, sondern ein Konto, das von Anfang an mit Teilgutschriften gefüllt wurde.

Für viele heute 55- bis 70-Jährige ist die Kontoerstgutschrift der größte Einzelposten im Konto. Es lohnt sich deshalb, sie zu kennen: Sie steht im Kontoauszug und war Gegenstand einer eigenen Mitteilung der PV. Wer damals Zweifel hatte, etwa weil Zeiten fehlten, konnte das klären lassen.

Beachten

Ein Blick ins eigene Konto ist nur über die offiziellen Zugänge sinnvoll: neuespensionskonto.at mit ID Austria oder eine Anfrage bei der PV. Zugangsdaten gibt man nirgendwo sonst ein.

Vom Kontostand zur Monatspension

Die Pension wird in Österreich 14-mal im Jahr ausgezahlt: zwölf Monatsbeträge und je eine Sonderzahlung mit der April- und der Oktoberpension. Deshalb teilt man die Gesamtgutschrift durch 14, um die monatliche Bruttopension zu erhalten. Die PV rechnet das auf ihrer Seite zur Pensionshöhe mit einem Beispielwert vor.

Bei einem Antritt vor dem Regelpensionsalter wird der Betrag gekürzt, etwa bei der Korridorpension um 5,1 Prozent pro Jahr. Wer den Antritt aufschiebt, erhält einen Zuschlag. Mehr dazu in unseren Beiträgen zur Korridorpension und zum Weiterarbeiten neben der Pension. Auch die neue Teilpension greift direkt auf die Gesamtgutschrift zurück.

Von der Bruttopension gehen dann noch Krankenversicherung und gegebenenfalls Lohnsteuer ab. Wie das im Einzelnen aussieht, erklärt der Beitrag zu Lohnsteuer und Krankenversicherung auf die Pension.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Besonders lohnend ist der Blick ins Konto für Menschen, die in den nächsten Jahren den Pensionsantritt planen, für Frauen, deren Antrittsalter gerade angehoben wird (siehe Pensionsantrittsalter der Frauen), und für alle mit unterbrochenen Erwerbsverläufen.

  • Lücken: Fehlen Jahre, in denen Sie gearbeitet, Kinder erzogen oder Dienst geleistet haben?
  • Kontoerstgutschrift: Kennen Sie den Startbetrag aus 2014 und ist er plausibel?
  • Letzte Teilgutschriften: Passen sie zu Ihrem Einkommen der jeweiligen Jahre?
  • Hochrechnung: Der Pensionskontorechner der PV zeigt, wie sich ein früherer oder späterer Antritt auswirken kann.

Unterm Strich

Das Pensionskonto ist weniger kompliziert, als sein Ruf vermuten lässt: 1,78 Prozent pro Jahr, eine jährliche Aufwertung, für ältere Versicherte ein Startbetrag aus 2014, und am Ende eine Division durch 14. Wer diese vier Bausteine kennt, versteht den Großteil seiner künftigen Pension. Verbindlich ist immer der eigene Kontoauszug der Pensionsversicherung.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

Points of Listening ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind nicht die Pensionsversicherung (PV), kein Ministerium und keine Behörde. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Pensions-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Betrags. Geprüft wurden die Angaben am 24. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria oder FinanzOnline nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindliche Auskunft zu Ihrem eigenen Fall gibt die Pensionsversicherung.

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