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Points of Listening Pension, Steuern und Geld im Ruhestand, verständlich erklärt

Warum von der Bruttopension Lohnsteuer und Krankenversicherung abgezogen werden

Auf dem Pensionsbescheid steht ein Bruttobetrag, auf dem Konto landet weniger. Dazwischen liegen zwei Abzüge: der Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent und, ab einer gewissen Höhe, die Lohnsteuer. Wie beides berechnet wird und warum kleine Pensionen oft steuerfrei bleiben.

Points of Listening Stand: 5 Minuten Lesezeit
Ein Mann um die siebzig mit Lesebrille sitzt im Ohrensessel beim Fenster und liest ein einzelnes Blatt Papier.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Wer zum ersten Mal einen Pensionsbescheid liest, stolpert oft über die Differenz zwischen dem Betrag im Bescheid und dem, was dann tatsächlich überwiesen wird. Ein Fehler ist das meist nicht. Es sind dieselben zwei Abzüge, die jeden Monat anfallen, und beide lassen sich nachrechnen.

Dieser Beitrag geht die Rechnung Schritt für Schritt durch, mit den Werten für 2026 aus offiziellen Quellen und drei vereinfachten Beispielen.

Zwei Zahlen für dieselbe Pension

Die Pensionsversicherung (PV) berechnet und erhöht Pensionen immer brutto. Auch die Pensionsanpassung, etwa die für Jänner 2027 beschlossene, bezieht sich auf das Bruttoeinkommen. Unser Beitrag zur Pensionserhöhung ab Jänner weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass der Nettoeingang nicht im selben Euroausmaß steigen muss.

Von der Bruttopension zieht die PV zuerst den Krankenversicherungsbeitrag ab und behält dann, wenn eine Steuer anfällt, die Lohnsteuer ein. Was übrig bleibt, ist die Nettopension.

Erster Abzug: 6 Prozent Krankenversicherung

Pensionistinnen und Pensionisten sind in der Krankenversicherung pflichtversichert. Der Beitrag beträgt laut PV 6 Prozent der Pension. Bis Ende Mai 2025 waren es 5,1 Prozent; mit 1. Juni 2025 wurde der Satz gesetzlich auf 6 Prozent angehoben. Für Beziehende einer Ausgleichszulage und deren Partner galt die Anhebung erst ab 2026.

Bei einer Bruttopension von 1.500 Euro sind das 90 Euro im Monat, bei 3.000 Euro 180 Euro. Der Beitrag ist ein fixer Prozentsatz ohne Freibetrag; er fällt also auch bei kleinen Pensionen an.

Zweiter Abzug: die Lohnsteuer nach Tarif

Pensionen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und werden nach demselben Tarif besteuert wie Gehälter. Grundlage ist das Jahreseinkommen nach Abzug der Sozialversicherung. Für 2026 gelten laut Finanzministerium diese Tarifstufen:

JahreseinkommenGrenzsteuersatz 2026
bis 13.539 Euro0 %
über 13.539 bis 21.992 Euro20 %
über 21.992 bis 36.458 Euro30 %
über 36.458 bis 70.365 Euro40 %
über 70.365 bis 104.859 Euro48 %
über 104.859 bis 1.000.000 Euro50 %
über 1.000.000 Euro55 %

Quelle: Unternehmensservice Portal des Bundesministeriums für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026). Der Satz von 55 Prozent ist bis 2029 befristet.

Grenzsteuersatz bedeutet: Der Prozentsatz gilt nur für den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt. Wer 20.000 Euro zu versteuern hat, zahlt nicht 20 Prozent auf alles, sondern 20 Prozent auf den Teil über 13.539 Euro.

Der Pensionistenabsetzbetrag

Von der errechneten Steuer wird bei Pensionen ein Absetzbetrag abgezogen, der Pensionistenabsetzbetrag. Er beträgt 2026 laut Finanzministerium bis zu 1.020 Euro im Jahr, und zwar in voller Höhe bei Pensionsbezügen bis 21.614 Euro jährlich. Zwischen 21.614 und 31.494 Euro wird er schrittweise kleiner, darüber entfällt er.

Für bestimmte Ehepaare gibt es einen erhöhten Pensionistenabsetzbetrag von bis zu 1.502 Euro, wenn unter anderem die eigenen Pensionseinkünfte 24.616 Euro im Jahr nicht übersteigen und der Partner nur geringe Einkünfte hat. Der Absetzbetrag wird von der pensionsauszahlenden Stelle in der Regel automatisch berücksichtigt.

Drei Beispiele von brutto zu netto

Die folgenden Beispiele sind bewusst vereinfacht: Sie betrachten nur die zwölf laufenden Monatspensionen, rechnen die Steuer auf das Jahr und teilen sie durch zwölf. Sonderzahlungen, Freibeträge und andere Einkünfte sind nicht berücksichtigt.

pro MonatBeispiel ABeispiel BBeispiel C
Bruttopension1.100,00 Euro1.500,00 Euro3.000,00 Euro
Krankenversicherung 6 %66,00 Euro90,00 Euro180,00 Euro
Lohnsteuer nach Absetzbetrag0,00 Euro0,00 Euro437,08 Euro
Nettopension1.034,00 Euro1.410,00 Euro2.382,92 Euro

Illustrative Rechenbeispiele mit Tarif 2026, keine Lohnabrechnung. A: Jahreseinkommen nach KV 12.408 Euro, unter der Steuergrenze. B: 16.920 Euro, Tarifsteuer 676,20 Euro, durch den Pensionistenabsetzbetrag von 1.020 Euro auf null. C: 33.840 Euro, Tarifsteuer 5.245,00 Euro im Jahr, Pension über der Einschleifgrenze, daher kein Absetzbetrag.

In Beispiel B ist der Absetzbetrag sogar größer als die Steuer. Ein Teil der bezahlten Sozialversicherung kann in solchen Fällen über die Arbeitnehmerveranlagung als sogenannte SV-Rückerstattung zurückkommen. Mehr dazu im Beitrag Die Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich auch in der Pension.

April, Oktober und die Sonderzahlungen

Mit der April- und der Oktoberpension wird laut PV je eine zusätzliche Zahlung in Höhe der jeweiligen Monatspension überwiesen. Diese Sonderzahlungen werden steuerlich günstiger behandelt als die laufenden Pensionen, weshalb das Netto in diesen Monaten nicht einfach doppelt so hoch ist wie sonst, sondern nach eigenen Regeln berechnet wird. Wer die erste Sonderzahlung nach dem Pensionsantritt bekommt, erhält sie unter Umständen nur anteilig.

Wenn mehrere Pensionen zusammenkommen

Bezieht jemand zwei Pensionen, etwa eine eigene Alterspension und eine Witwenpension, oder neben der Pension noch ein Gehalt, behält jede auszahlende Stelle die Lohnsteuer zunächst so ein, als gäbe es nur diesen einen Bezug. Bei mehreren Pensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung erfolgt die Besteuerung in der Regel gemeinsam; kommen aber Bezüge verschiedener Stellen zusammen, wird die Steuer im Folgejahr bei der Veranlagung ausgeglichen. Das kann zu einer Nachzahlung führen, was viele überrascht.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Die Rechnung ist für alle nützlich, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen und ihr Budget planen, und für alle, deren Pension sich ändert, etwa durch die jährliche Anpassung oder eine zusätzliche Leistung.

  • Pensionsbescheid und Zahlungsbeleg: Brutto, KV-Beitrag und Lohnsteuer stehen dort getrennt.
  • Absetzbeträge: Wird der Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt? Für den erhöhten Betrag kann ein Formular nötig sein.
  • Mehrere Bezüge: Mit einer Nachzahlung im Folgejahr rechnen und dafür etwas zurücklegen.
  • Kleine Pension: Prüfen, ob eine SV-Rückerstattung zusteht.

Unterm Strich

Von der Bruttopension gehen 6 Prozent Krankenversicherung ab, danach Lohnsteuer nach dem allgemeinen Tarif, vermindert um den Pensionistenabsetzbetrag. Kleine Pensionen bleiben dadurch oft steuerfrei, größere zahlen den Grenzsteuersatz ihrer Stufe. Den genauen Betrag zeigt der eigene Zahlungsbeleg; für Steuerfragen ist das Finanzamt zuständig.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

Points of Listening ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind nicht die Pensionsversicherung (PV), kein Ministerium und keine Behörde. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Pensions-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Betrags. Geprüft wurden die Angaben am 24. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria oder FinanzOnline nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindliche Auskunft zu Ihrem eigenen Fall gibt die Pensionsversicherung.

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