Die Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich auch in der Pension
Viele denken, mit der Pension sei das Thema Steuerausgleich erledigt. Dabei können gerade Pensionistinnen und Pensionisten Geld vom Finanzamt zurückbekommen: bei kleinen Pensionen einen Teil der Sozialversicherung, bei allen anderen über Kirchenbeitrag, Spenden oder Krankheitskosten. Und das bis zu fünf Jahre rückwirkend.

Die Lohnsteuer wird bei der Pension Monat für Monat automatisch einbehalten. Das verleitet zu der Annahme, es gebe nichts mehr zu tun. Für viele stimmt das nicht: Die monatliche Einbehaltung kennt weder Spenden noch Arztrechnungen, und bei kleinen Pensionen sieht sie eine Rückerstattung gar nicht vor. Beides holt erst die Arbeitnehmerveranlagung nach.
Dieser Beitrag zeigt, was Pensionistinnen und Pensionisten geltend machen können und wie der Antrag funktioniert, ausschließlich über die offiziellen Wege.
Ein verbreitetes Missverständnis
Die Arbeitnehmerveranlagung, oft Steuerausgleich genannt, ist nicht nur für Berufstätige. Pensionen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; die pensionsauszahlende Stelle übermittelt den Lohnzettel an das Finanzamt wie ein Arbeitgeber. Damit steht auch Pensionistinnen und Pensionisten die Veranlagung offen.
Bei manchen ist sie sogar verpflichtend, etwa wenn mehrere Bezüge gleichzeitig ausbezahlt wurden. Wie die Lohnsteuer auf die Pension überhaupt entsteht, erklärt der Beitrag zu Lohnsteuer und Krankenversicherung.
Die SV-Rückerstattung bei kleinen Pensionen
Wer wegen einer niedrigen Pension keine Lohnsteuer zahlt, kann trotzdem Geld zurückbekommen. Laut Finanzministerium werden Pensionistinnen und Pensionisten, die Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben und bei denen sich eine Einkommensteuer unter null ergibt, 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet, begrenzt mit einem Höchstbetrag.
| Veranlagungsjahr | höchstens |
|---|---|
| 2024 | 637 Euro |
| 2025 | 710 Euro |
| 2026 | 723 Euro |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Die Erstattung ist mit der „Steuer unter null“ begrenzt; sie ist keine Pauschalzahlung, sondern hängt von den tatsächlich bezahlten Beiträgen ab.
Die Rückerstattung ist kein Bonus und keine neue Leistung, sondern ein Teil der bereits bezahlten Krankenversicherungsbeiträge, der über die Veranlagung zurückfließt.
Wann das Finanzamt von selbst tätig wird
Für viele läuft das inzwischen ohne eigenes Zutun. Das Finanzamt führt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch, wenn bis Ende Juni des Folgejahres keine Erklärung eingelangt ist, nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, sich eine Gutschrift von mindestens 5 Euro ergibt und keine weiteren Absetzposten zu erwarten sind. Das geschieht in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres.
Wer zum ersten Mal betroffen ist, erhält laut Finanzministerium vorher ein Informationsschreiben, in dem die Bankverbindung zu bestätigen ist. Dieses Schreiben kommt per Post vom Finanzamt. Eine Aufforderung per E-Mail oder SMS, Kontodaten auf einer Website einzugeben, stammt nicht vom Finanzamt.
Die Arbeitnehmerveranlagung wird ausschließlich über FinanzOnline, mit dem Formular L 1 oder beim Finanzamt gemacht. Zugangsdaten zu FinanzOnline oder ID Austria gibt man nie auf einer anderen Seite ein, auch nicht auf dieser.
Sonderausgaben: Kirchenbeitrag und Spenden
Die automatische Veranlagung berücksichtigt nur, was dem Finanzamt bereits gemeldet wurde. Zwei häufige Posten werden heute großteils elektronisch übermittelt, sofern die Organisation Namen und Geburtsdatum kennt:
- Kirchenbeitrag: laut Finanzministerium bis höchstens 600 Euro im Jahr absetzbar (bis 2023 waren es 400 Euro).
- Spenden: nur an Einrichtungen, die auf der Liste begünstigter Spendenempfänger des Finanzministeriums stehen.
Fehlt eine Übermittlung, etwa weil der Name falsch geschrieben war, lohnt sich ein Blick in FinanzOnline vor dem Absenden.
Außergewöhnliche Belastungen: Krankheit, Pflege, Behinderung
Hier liegt für Ältere oft das größte Potenzial. Als außergewöhnliche Belastungen gelten zum Beispiel selbst bezahlte Krankheitskosten wie Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Selbstbehalte, Fahrten zur Behandlung oder Kosten einer Pflege. Sie werden in der Regel nur berücksichtigt, soweit sie einen Selbstbehalt übersteigen, den das Finanzamt nach dem Einkommen berechnet:
| Einkommen im Jahr | Selbstbehalt |
|---|---|
| bis 7.300 Euro | 6 % |
| über 7.300 bis 14.600 Euro | 8 % |
| über 14.600 bis 36.400 Euro | 10 % |
| über 36.400 Euro | 12 % |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, außergewöhnliche Belastungen. Der Satz verringert sich unter bestimmten Voraussetzungen, etwa mit Alleinverdienerabsetzbetrag.
Kosten wegen einer Behinderung können dagegen ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegekosten beachten, dass das Pflegegeld gegengerechnet wird. Wie das Pflegegeld eingestuft wird, steht im Beitrag zum Pflegegeld.
Ein Rechenbeispiel mit Selbstbehalt
Eine hypothetische Pensionistin hat nach Abzug der Sozialversicherung ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro. Ihr Selbstbehalt beträgt 10 Prozent, also 2.500 Euro. Im Jahr hatte sie 3.400 Euro an Krankheitskosten selbst bezahlt, vor allem für Zahnersatz und ein Hörgerät.
Berücksichtigt werden 900 Euro, nämlich der Teil über dem Selbstbehalt. Da ihr Einkommen in der 30-Prozent-Stufe liegt, verringert sich die Steuer um etwa 270 Euro. Hätte sie nur 2.000 Euro Krankheitskosten gehabt, bliebe sie unter dem Selbstbehalt und es ergäbe sich keine Entlastung. Das Beispiel ist illustrativ; das Ergebnis berechnet das Finanzamt.
Fünf Jahre Zeit und drei Wege zum Antrag
Für den Antrag hat man laut Finanzministerium fünf Jahre Zeit. Die Veranlagung für 2025 kann also bis Ende Dezember 2030 beantragt werden. Auch nach einer automatischen Veranlagung kann man innerhalb dieser Frist selbst eine Erklärung abgeben, wenn man zusätzliche Ausgaben geltend machen möchte.
- FinanzOnline: elektronisch, Anmeldung mit ID Austria auf der offiziellen Seite des Finanzministeriums.
- Formular L 1: ausgefüllt per Post an das Finanzamt.
- Persönlich: beim Finanzamt abgeben; dort hilft man auch beim Ausfüllen.
Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte
Besonders lohnend ist die Veranlagung für Menschen mit kleinen Pensionen, für alle mit hohen selbst bezahlten Krankheits- oder Pflegekosten und für alle, die Kirchenbeitrag zahlen oder spenden. Wer im Jahr des Pensionsantritts noch Gehalt bezogen hat, sollte ebenfalls prüfen.
- Haben Sie die letzten fünf Jahre jeweils eine Veranlagung gemacht oder erhalten?
- Sind Belege für Arzt, Zahnarzt, Apotheke, Brille und Hörgerät gesammelt?
- Stehen Kirchenbeitrag und Spenden korrekt in FinanzOnline?
- Bei Behinderung: Liegt ein Nachweis über den Grad der Behinderung vor?
Unterm Strich
Die Arbeitnehmerveranlagung ist auch in der Pension kein Pflichtprogramm ohne Nutzen. Kleine Pensionen können einen Teil der Sozialversicherung zurückerhalten, andere sparen über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Steuer, und für all das bleibt fünf Jahre Zeit. Gemacht wird sie ausschließlich über FinanzOnline, das Formular L 1 oder das Finanzamt.
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Finanzen: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung: Voraussetzungen, SV-Rückerstattung für Pensionisten, Fünf-Jahres-Frist
- Bundesministerium für Finanzen: Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften: 80 Prozent der SV-Beiträge für Pensionisten
- Bundesministerium für Finanzen: Außergewöhnliche Belastungen: Selbstbehalt und Kosten ohne Selbstbehalt
- Bundesministerium für Finanzen: Arbeitnehmerveranlagung Überblick: Antragswege FinanzOnline, L 1, Finanzamt
Points of Listening ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind nicht die Pensionsversicherung (PV), kein Ministerium und keine Behörde. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Pensions-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Betrags. Geprüft wurden die Angaben am 24. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria oder FinanzOnline nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindliche Auskunft zu Ihrem eigenen Fall gibt die Pensionsversicherung.
Einmal pro Woche eine Regel aus Pension, Steuern oder Pflege, erklärt mit offizieller Quelle, dazu ein Termin, den man kennen sollte. Kostenlos.