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Points of Listening Pension, Steuern und Geld im Ruhestand, verständlich erklärt

Das Pensionsantrittsalter der Frauen steigt Schritt für Schritt

Jahrzehntelang galt für Frauen in Österreich ein Pensionsalter von 60 Jahren. Seit 1. Jänner 2024 wird es in Halbjahresschritten an das der Männer angeglichen. Wer ab 1. Juli 1968 geboren ist, geht mit 65. Für alle dazwischen entscheidet das genaue Geburtsdatum.

Points of Listening Stand: 5 Minuten Lesezeit
Eine Frau um die sechzig geht an einem Herbstmorgen mit Umhängetasche durch eine Altstadtgasse.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Eine Kollegin geht mit 60 in Pension, die nächste, nur ein paar Monate jünger, muss ein halbes Jahr länger bleiben. Solche Unterschiede sorgen seit 2024 in vielen Betrieben für Gesprächsstoff. Sie folgen einer Regel, die lange vorher beschlossen wurde und nun Schritt für Schritt wirksam wird.

Wer verstehen will, wann sie selbst die Alterspension antreten kann, braucht vor allem ein Dokument: die Geburtsurkunde. Der Rest ergibt sich aus einer Tabelle, die die Pensionsversicherung (PV) veröffentlicht.

Warum sich das Alter ändert

Das Regelpensionsalter beträgt laut PV 65 Jahre. Für Frauen lag es bis Ende 2023 bei 60 Jahren. Die Angleichung wurde bereits in den 1990er-Jahren gesetzlich festgelegt, mit einer langen Vorlaufzeit, damit sich die betroffenen Jahrgänge darauf einstellen können. Seit 1. Jänner 2024 steigt das Pensionsantrittsalter der Frauen nun stufenweise von 60 auf 65 Jahre.

Die Angleichung betrifft die Alterspension. Für andere Pensionsarten, etwa die Korridorpension, gelten eigene Altersgrenzen. Die Mindestversicherungszeit für die Alterspension bleibt gleich: Für ab 1955 Geborene sind laut PV mindestens 180 Versicherungsmonate nötig, davon mindestens 84 aus Erwerbstätigkeit.

Das Prinzip: sechs Monate pro Halbjahrgang

Die Regel lässt sich in einem Satz sagen: Für jedes Geburtshalbjahr ab 1964 steigt das Regelpensionsalter der Frauen um sechs Monate. Frauen, die im ersten Halbjahr 1964 geboren sind, haben ein Regelpensionsalter von 60 Jahren und 6 Monaten, im zweiten Halbjahr 1964 sind es 61 Jahre, und so weiter. Ab dem Geburtsdatum 1. Juli 1968 gilt das Regelpensionsalter von 65 Jahren.

Weil die Schritte an Halbjahre gebunden sind, verschiebt sich der früheste Pensionsantritt in der Regel um einen ganzen Kalendermonat pro Geburtsmonat. In der Praxis bedeutet das: Zwei Frauen, die nur wenige Wochen auseinander geboren sind, können einen um sechs Monate unterschiedlichen Pensionsbeginn haben, wenn zwischen ihnen eine Halbjahresgrenze liegt.

Die Tabelle der Pensionsversicherung

Die PV veröffentlicht eine Übersicht mit dem frühestmöglichen Pensionsantritt für jedes Geburtsdatum. Zusammengefasst nach Halbjahren sieht sie so aus:

GeborenRegelpensionsalterfrühestmöglicher Antritt
02.12.1963 bis 31.12.196360 Jahre01.01.2024
01.01.1964 bis 30.06.196460 Jahre, 6 Monate01.07.2024 bis 01.01.2025
01.07.1964 bis 31.12.196461 Jahre01.07.2025 bis 01.01.2026
01.01.1965 bis 30.06.196561 Jahre, 6 Monate01.07.2026 bis 01.01.2027
01.07.1965 bis 31.12.196562 Jahre01.07.2027 bis 01.01.2028
01.01.1966 bis 30.06.196662 Jahre, 6 Monate01.07.2028 bis 01.01.2029
01.07.1966 bis 31.12.196663 Jahre01.07.2029 bis 01.01.2030
01.01.1967 bis 30.06.196763 Jahre, 6 Monate01.07.2030 bis 01.01.2031
01.07.1967 bis 31.12.196764 Jahre01.07.2031 bis 01.01.2032
01.01.1968 bis 30.06.196864 Jahre, 6 Monate01.07.2032 bis 01.01.2033
ab 01.07.196865 Jahremit 65 Jahren

Quelle: Pensionsversicherung, Übersicht Frauenpensionsalter. Hervorgehoben ist die Gruppe, die gerade jetzt, zwischen Juli 2026 und Jänner 2027, das Antrittsalter erreicht. Innerhalb jedes Halbjahres ergibt sich der genaue Termin aus dem Geburtsmonat.

Warum der Monatserste so wichtig ist

Pensionen beginnen in Österreich immer an einem Monatsersten, dem sogenannten Stichtag. Fällt der Tag, an dem das Regelpensionsalter erreicht wird, nicht auf einen Monatsersten, beginnt die Pension am Ersten des Folgemonats.

Deshalb sind in der Tabelle der PV die Geburtsdaten etwas ungewohnt abgegrenzt, etwa „02.01.1964 bis 01.02.1964“. Eine im Februar 2023 erfolgte Präzisierung in den Sozialversicherungsgesetzen hat laut PV für einige Geburtsjahrgänge den frühestmöglichen Pensionsantritt verändert. Wer am Monatsersten Geburtstag hat, sollte daher besonders genau hinsehen.

Ein Beispiel Schritt für Schritt

Nehmen wir eine hypothetische Frau, geboren am 15. März 1965.

  1. Sie ist im ersten Halbjahr 1965 geboren. Laut Tabelle gilt für sie ein Regelpensionsalter von 61 Jahren und 6 Monaten.
  2. 61 Jahre und 6 Monate nach dem 15. März 1965 ist der 15. September 2026.
  3. Der nächste Monatserste ist der 1. Oktober 2026. Laut der Übersicht der PV ist das für Geburtsdaten zwischen 02.03.1965 und 01.04.1965 der frühestmögliche Antritt.

Vorausgesetzt, sie hat die nötigen Versicherungsmonate, kann sie die Alterspension also ab 1. Oktober 2026 beziehen. Den Antrag stellt sie bei der PV, idealerweise einige Monate vorher. Ihre erste Pensionsanpassung im Jänner 2027 fiele übrigens unter die Sonderregel für Pensionen mit Stichtag 2026, die unser Beitrag zur Pensionserhöhung ab Jänner erklärt.

Was die Anhebung sonst noch verändert

Ein höheres Antrittsalter bedeutet nicht nur späteren Pensionsbeginn. Es hat mehrere Nebenwirkungen, die man kennen sollte:

  • Mehr Teilgutschriften: Wer länger arbeitet, sammelt mehr Jahre im Pensionskonto. Jede zusätzliche Teilgutschrift erhöht die spätere Pension dauerhaft.
  • Korridorpension für Frauen: Laut PV wird sie für Frauen ab Jänner 2030 relevant, weil das Regelpensionsalter dann deutlich über 62 liegt.
  • Hinterbliebenenpension: Bei der Witwen- und Witwerpension spielt das jeweils geltende Antrittsalter bei der Frage mit, ob eine Pension befristet oder unbefristet gebührt.
  • Neue Regeln ab 2027: Für den steuerlichen Aktivitätsfreibetrag beim Weiterarbeiten nennt das Finanzministerium für Frauen im Jahr 2027 mindestens 408 Versicherungsmonate, steigend bis 480 im Jahr 2033.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Direkt betroffen sind alle Frauen mit Geburtsdatum zwischen Dezember 1963 und Juni 1968. Für Arbeitgeber, Partner und Familien ist die Tabelle ebenso nützlich, etwa wenn Pläne für Pflege oder Betreuung von Enkelkindern rund um den Pensionsantritt gemacht werden.

  • Geburtsdatum: Welche Zeile der Tabelle gilt, und liegt Ihr Geburtstag auf einem Monatsersten?
  • Versicherungsmonate: Sind die 180 Monate, davon 84 aus Erwerbstätigkeit, sicher erreicht?
  • Antrag: Rechtzeitig bei der PV stellen; die Pension beginnt am Stichtag, nicht automatisch.
  • Arbeitsvertrag: Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche mit dem neuen Antrittsdatum abstimmen.

Unterm Strich

Die Angleichung des Frauenpensionsalters läuft nach einem festen Fahrplan bis 2033. Für jede Frau der betroffenen Jahrgänge lässt sich der früheste Antritt aus dem Geburtsdatum und der Tabelle der PV genau ablesen. Wer unsicher ist, lässt sich den Stichtag von der Pensionsversicherung bestätigen.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

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