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Points of Listening Pension, Steuern und Geld im Ruhestand, verständlich erklärt

Wer von der Rezeptgebühr befreit ist

7,55 Euro pro Packung klingt nach wenig, bis man fünf Medikamente dauerhaft braucht. Österreich kennt deshalb drei Wege, die Rezeptgebühr loszuwerden: eine automatische Befreiung für bestimmte Gruppen, eine Befreiung auf Antrag bei kleinem Einkommen und eine Obergrenze von 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens.

Points of Listening Stand: 5 Minuten Lesezeit
Eine ältere Frau füllt am Küchentisch eine Wochen-Tablettenbox, daneben ein Glas Wasser.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

In der Apotheke ist die Rezeptgebühr eine Kleinigkeit, die man nebenbei bezahlt. Aufs Jahr gerechnet ist sie es oft nicht. Wer Blutdruck, Cholesterin, Schilddrüse und Diabetes behandeln lässt, kommt schnell auf Dutzende Packungen. Gerade bei älteren Menschen lohnt deshalb ein Blick auf die Befreiungsregeln.

Dieser Beitrag beschreibt die drei Wege zur Befreiung für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), mit den Werten für 2026. Für Versicherte von SVS oder BVAEB gelten vergleichbare Regeln, die man beim eigenen Träger nachlesen sollte.

Was die Rezeptgebühr 2026 kostet

Laut oesterreich.gv.at beträgt die Rezeptgebühr seit 1. Jänner 2026 7,55 Euro pro Packung eines erstattungsfähigen Medikaments. Sie wird in der Apotheke bei der Abgabe eingehoben. Kostet ein Medikament weniger als die Rezeptgebühr, zahlt man nur den Medikamentenpreis.

Weg eins: automatisch befreit

Bestimmte Personen sind ohne Antrag von der Rezeptgebühr befreit. Dazu gehören laut oesterreich.gv.at etwa Menschen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten und Zivildienstleistende; andere Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen. Die Befreiung umfasst in diesen Fällen auch das e-card-Serviceentgelt.

Für Pensionistinnen und Pensionisten mit kleiner Pension ist die Ausgleichszulage damit oft der Schlüssel. Wer sie bezieht, sollte prüfen, ob die Befreiung auf der e-card aufscheint. Wie die Ausgleichszulage funktioniert, erklärt der Beitrag Wer Anspruch auf die Ausgleichszulage hat.

Weg zwei: Befreiung auf Antrag

Wer keine Ausgleichszulage bekommt, aber ein geringes Einkommen hat, kann bei der ÖGK eine Befreiung beantragen. Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Für 2026 nennt die ÖGK diese Grenzen:

HaushaltGrenze netto pro Monatbei erhöhtem Medikamentenbedarf
Alleinstehend1.308,39 Euro1.504,65 Euro
Ehepaar2.064,12 Euro2.373,74 Euro
je Kind (Nettoeinkommen unter 481,23 Euro)plus 201,88 Europlus 201,88 Euro

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse, Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung. Die höheren Grenzen gelten bei krankheitsbedingt erhöhtem Medikamentenbedarf, der in der Regel ärztlich zu bestätigen ist.

Dem Antrag sind Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder beizulegen. Die Grenzen entsprechen nicht zufällig den Richtsätzen der Ausgleichszulage. Den Antrag stellt man bei der eigenen Krankenkasse; bei erhöhtem Medikamentenbedarf braucht es in der Regel zusätzlich eine ärztliche Bestätigung.

Weg drei: die Obergrenze von 2 Prozent

Für alle anderen gibt es die Rezeptgebührenobergrenze. Wer im laufenden Kalenderjahr bereits Rezeptgebühren in Höhe von 2 Prozent seines Jahresnettoeinkommens bezahlt hat, ist laut oesterreich.gv.at für den Rest des Jahres automatisch befreit. Ein Antrag ist nicht nötig.

Zwei Details sind wichtig. Erstens gibt es eine Mindestgrenze: Laut ÖGK greift die Obergrenze 2026 erst, wenn im Kalenderjahr mindestens 314,01 Euro an Rezeptgebühren bezahlt wurden und zugleich 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht sind. Bei 7,55 Euro pro Packung entspricht die Mindestgrenze rund 42 Packungen. Zweitens zählen Rezeptgebühren für mitversicherte Angehörige zur eigenen Obergrenze, ihr Einkommen aber nicht. Seit Jänner 2026 werden nach Angaben der Arbeiterkammer auch günstige erstattungsfähige Medikamente angerechnet, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt.

Zwei Rechenbeispiele zur Obergrenze

AnnahmeJahresnetto2 Prozentgilt als Obergrenze
Nettopension 1.600 Euro, 14-mal22.400 Euro448,00 Euro448,00 Euro, rund 60 Packungen
Nettopension 1.050 Euro, 14-mal14.700 Euro294,00 Euro314,01 Euro (Mindestgrenze, rund 42 Packungen)

Illustrative Beispiele. Welches Einkommen die Sozialversicherung im Einzelfall heranzieht, ergibt sich aus ihren Daten; bei Pensionistinnen und Pensionisten ist das laut oesterreich.gv.at die aktuelle Pension.

Zum Vergleich: Wer fünf Dauermedikamente jeweils einmal im Monat abholt, kommt auf 60 Packungen im Jahr, also 453 Euro. Im ersten Beispiel wäre die Obergrenze damit ungefähr mit der letzten Packung des Jahres erreicht. Die Befreiung im Rahmen der Obergrenze endet laut ÖGK grundsätzlich mit 31. Dezember; im neuen Jahr beginnt die Zählung von vorn.

Im zweiten Beispiel lohnt sich zusätzlich der Blick auf Weg zwei: Mit 1.050 Euro netto liegt eine alleinstehende Person unter der Antragsgrenze von 1.308,39 Euro und könnte die Befreiung von Anfang an beantragen, statt erst rund 42 Gebühren zu zahlen.

Das Heilmittelkostenkonto und die e-card

Damit niemand Belege sammeln muss, führt der Dachverband der Sozialversicherungsträger für jede versicherte Person ein Heilmittelkostenkonto. Dort werden die bezahlten Rezeptgebühren erfasst. Ist die Obergrenze erreicht, zeigt die e-card die Befreiung an, die Ärztin vermerkt sie auf dem Rezept, und die Apotheke verlangt keine Gebühr mehr.

Laut oesterreich.gv.at sehen Ärztinnen, Ordinations- und Apothekenpersonal dabei nur, dass eine Befreiung besteht, nicht den Grund, das Einkommen oder die Medikamente. Ins eigene Konto kann man mit ID Austria über die offiziellen Portale der Sozialversicherung einsehen. Stimmt das herangezogene Einkommen nicht mit der aktuellen Situation überein, kann man bei der Krankenkasse eine Neuberechnung beantragen.

Was sich ab 2027 ändern soll

Laut Arbeiterkammer Wien soll die Obergrenze in den kommenden Jahren schrittweise sinken: 2027 auf 1,875 Prozent, 2028 auf 1,75 Prozent, 2029 auf 1,625 Prozent und 2030 auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens. Maßgeblich sind die Werte, die die Krankenversicherungsträger jeweils zu Jahresbeginn veröffentlichen. Wie hoch die Rezeptgebühr selbst im Jahr 2027 sein wird, war zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht veröffentlicht. Wer viele Medikamente braucht, sollte die Werte im Jänner auf den Seiten der eigenen Krankenkasse nachlesen.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Am meisten betrifft das ältere Menschen mit mehreren Dauermedikamenten, chronisch Kranke und Haushalte mit kleinem Einkommen. Auch Angehörige, die für Eltern einkaufen, sollten die Regeln kennen.

  • Bekommen Sie eine Ausgleichszulage? Dann sollte die Befreiung automatisch gelten.
  • Liegt das Haushaltsnetto unter den Antragsgrenzen? Dann lohnt ein Antrag bei der ÖGK.
  • Wie viele Packungen fallen im Jahr an? Ab wann greift die Obergrenze?
  • Selbst bezahlte Gebühren und Selbstbehalte können zudem als außergewöhnliche Belastung zählen, siehe Arbeitnehmerveranlagung.

Unterm Strich

Von der Rezeptgebühr befreit ist, wer eine Ausgleichszulage bezieht, wer mit kleinem Haushaltseinkommen einen Antrag stellt, oder wer im Jahr 2 Prozent seines Nettoeinkommens erreicht hat. Die Obergrenze läuft automatisch über die e-card. Verbindliche Auskunft gibt die eigene Krankenkasse.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

Points of Listening ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind nicht die Pensionsversicherung (PV), kein Ministerium und keine Behörde. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Pensions-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Betrags. Geprüft wurden die Angaben am 24. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria oder FinanzOnline nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindliche Auskunft zu Ihrem eigenen Fall gibt die Pensionsversicherung.

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