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Points of Listening Pension, Steuern und Geld im Ruhestand, verständlich erklärt

Wie das Pflegegeld eingestuft wird

Wenn ein Elternteil im Alltag immer mehr Hilfe braucht, kommt in vielen Familien die Frage nach dem Pflegegeld auf. Wie viel es gibt, hängt an einer einzigen Größe: dem Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Wie er festgestellt wird und was man vor dem Hausbesuch wissen sollte.

Points of Listening Stand: 5 Minuten Lesezeit
Eine Frau um die fünfzig hilft ihrer hochbetagten Mutter im Wohnzimmer beim Aufstehen aus dem Lehnstuhl.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Meist beginnt es leise: Der Vater schafft das Einkaufen nicht mehr allein, die Mutter braucht Hilfe beim Duschen, die Tabletten werden vergessen. Irgendwann stellt sich die Frage, ob es dafür Unterstützung gibt. In Österreich ist das Pflegegeld die wichtigste Antwort darauf, und es ist an klare Regeln gebunden.

Dieser Beitrag erklärt die sieben Stufen mit den Beträgen für 2026, den Weg zum Antrag und den Hausbesuch, bei dem die Einstufung entschieden wird.

Ein Beitrag zu den Kosten, kein Lohnersatz

Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen abdecken, etwa für Hilfe durch Angehörige, mobile Dienste oder Hilfsmittel. Es ist nicht vom Einkommen abhängig und wird laut Pensionsversicherung (PV) ohne Lohnsteuer und ohne Krankenversicherungsbeitrag ausgezahlt, zwölfmal im Jahr, jeweils im Nachhinein.

Bei der Ausgleichszulage zählt das Pflegegeld nicht als Einkommen. Wer also eine kleine Pension mit Ausgleichszulage bezieht, verliert durch das Pflegegeld nichts davon.

Die Voraussetzungen

Laut PV besteht ein Anspruch, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung
  • ein Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Stunden im Monat
  • der Zustand dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (mit Ausnahmen innerhalb von EU, EWR und Schweiz bei Bezug einer österreichischen Pension)

Sieben Stufen und ihre Beträge 2026

StufePflegebedarf pro MonatPflegegeld 2026
1mehr als 65 Stunden206,20 Euro
2mehr als 95 Stunden380,30 Euro
3mehr als 120 Stunden592,60 Euro
4mehr als 160 Stunden888,50 Euro
5mehr als 180 Stunden, außergewöhnlicher Pflegeaufwand1.206,90 Euro
6mehr als 180 Stunden, zeitlich nicht planbare Betreuung oder dauernde Anwesenheit1.685,40 Euro
7mehr als 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine möglich2.214,80 Euro

Quelle: Pensionsversicherung, Pflegegeld (Stand 21.10.2026) und Aktuelle Werte 2026. Die Beschreibung der Zusatzvoraussetzungen ab Stufe 5 ist vereinfacht.

Bis Stufe 4 entscheidet allein die Stundenzahl. Ab Stufe 5 reicht die Stundenzahl nicht mehr; dann kommt es darauf an, welche Art von Betreuung nötig ist, etwa die ständige Bereitschaft einer Pflegeperson.

Der Erschwerniszuschlag bei Demenz

Bei schweren geistigen oder psychischen Behinderungen, insbesondere bei Demenz, wird zum ermittelten Pflegebedarf ein pauschaler Erschwerniszuschlag hinzugerechnet. Für Personen ab dem 15. Lebensjahr sind das laut PV 45 Stunden pro Monat. Der Zuschlag soll abbilden, dass die Betreuung von Menschen mit Demenz zusätzliche Aufmerksamkeit und Geduld verlangt, die sich in einzelnen Handgriffen nicht messen lässt.

Ein Beispiel: wie wenige Stunden den Unterschied machen

Ein hypothetischer Fall: Ein Gutachten kommt bei einer 84-jährigen Frau auf einen Pflegebedarf von rund 100 Stunden im Monat, vor allem für Körperpflege, Anziehen, Mahlzeiten, Medikamente und Begleitung zu Arztterminen.

VarianteStundenStufePflegegeld 2026
ohne Erschwerniszuschlag1002380,30 Euro
mit festgestellter Demenz (+45 Stunden)1453592,60 Euro

Illustratives Beispiel. Die Stundenzahl ermittelt im Einzelfall die Begutachtung; sie lässt sich nicht selbst festlegen.

Das Beispiel zeigt, warum eine vollständige Schilderung beim Hausbesuch so wichtig ist. Fehlen im Gutachten Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen, kann das eine ganze Stufe ausmachen.

Der Antrag bei der Pensionsversicherung

Zuständig ist laut PV der Pensionsversicherungsträger, der die Pension auszahlt. Wer keine Pension bezieht, stellt den Antrag ebenfalls bei der PV. Es gibt einen Online-Antrag und ein PDF-Formular. Stellen dürfen den Antrag die pflegebedürftige Person selbst, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter sowie Familien- oder Haushaltsmitglieder und nahestehende Personen.

Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung. Ein früher Antrag lohnt sich also. Steigt der Pflegebedarf später, muss eine Erhöhung schriftlich beantragt werden; Änderungen, etwa ein Spitalsaufenthalt oder eine Übersiedlung, sind laut PV innerhalb von vier Wochen zu melden.

Der Hausbesuch

Die Pflegestufe wird bei einem Hausbesuch festgestellt, dessen Termin vorher angekündigt wird. Dabei werden Betreuungs- und Hilfsbedarf sowie die Krankengeschichte erhoben. Eine Vertrauensperson darf dabei sein, und das ist sehr zu empfehlen.

  • Ehrlich statt tapfer: Viele ältere Menschen zeigen bei Besuch ihre besten Seiten. Es geht aber um den Alltag, auch um schlechte Tage.
  • Pflegetagebuch: Ein paar Wochen lang notieren, wann welche Hilfe nötig war, hilft bei der Schilderung.
  • Befunde bereitlegen: Arztbriefe, Medikamentenliste, Hilfsmittel.
  • Nachts nicht vergessen: Hilfe beim Aufstehen in der Nacht zählt ebenfalls.

Mit dem Bescheid nicht einverstanden? Gegen Bescheide der PV kann man binnen drei Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht klagen; das Verfahren ist dort für Versicherte in der Regel kostenfrei.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Ein großer Teil der Pflege in Österreich wird von Familienmitgliedern geleistet. Die PV informiert auf eigenen Seiten über Leistungen für sie, darunter den Angehörigenbonus, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie die Familienhospizkarenz. Für pflegende Angehörige gibt es außerdem eine Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bei der laut PV der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt. Wer für einen Elternteil die Arbeitszeit reduziert oder ganz aufhört, sollte das kennen, damit im eigenen Pensionskonto keine Lücke entsteht.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Das Thema betrifft Pflegebedürftige selbst und noch häufiger ihre Angehörigen, die den Alltag organisieren. Auch für Menschen mit einer beginnenden Demenz lohnt sich ein frühzeitiger Antrag.

  • Liegt der Bedarf voraussichtlich über 65 Stunden im Monat und mindestens sechs Monate lang?
  • Ist eine Demenz ärztlich festgestellt und im Antrag erwähnt?
  • Wer begleitet beim Hausbesuch?
  • Steuerlich: Pflegekosten, die das Pflegegeld übersteigen, können als außergewöhnliche Belastung zählen, siehe Arbeitnehmerveranlagung.

Unterm Strich

Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegebedarf in Stunden, festgestellt bei einem Hausbesuch, und reicht 2026 von 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat. Ein früher Antrag bei der Pensionsversicherung und eine vollständige Schilderung des Alltags sind die beiden Dinge, die Angehörige am meisten beeinflussen können.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

Points of Listening ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind nicht die Pensionsversicherung (PV), kein Ministerium und keine Behörde. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Pensions-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Betrags. Geprüft wurden die Angaben am 24. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria oder FinanzOnline nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindliche Auskunft zu Ihrem eigenen Fall gibt die Pensionsversicherung.

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