Wie das Pflegegeld eingestuft wird
Wenn ein Elternteil im Alltag immer mehr Hilfe braucht, kommt in vielen Familien die Frage nach dem Pflegegeld auf. Wie viel es gibt, hängt an einer einzigen Größe: dem Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Wie er festgestellt wird und was man vor dem Hausbesuch wissen sollte.

Meist beginnt es leise: Der Vater schafft das Einkaufen nicht mehr allein, die Mutter braucht Hilfe beim Duschen, die Tabletten werden vergessen. Irgendwann stellt sich die Frage, ob es dafür Unterstützung gibt. In Österreich ist das Pflegegeld die wichtigste Antwort darauf, und es ist an klare Regeln gebunden.
Dieser Beitrag erklärt die sieben Stufen mit den Beträgen für 2026, den Weg zum Antrag und den Hausbesuch, bei dem die Einstufung entschieden wird.
Ein Beitrag zu den Kosten, kein Lohnersatz
Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen abdecken, etwa für Hilfe durch Angehörige, mobile Dienste oder Hilfsmittel. Es ist nicht vom Einkommen abhängig und wird laut Pensionsversicherung (PV) ohne Lohnsteuer und ohne Krankenversicherungsbeitrag ausgezahlt, zwölfmal im Jahr, jeweils im Nachhinein.
Bei der Ausgleichszulage zählt das Pflegegeld nicht als Einkommen. Wer also eine kleine Pension mit Ausgleichszulage bezieht, verliert durch das Pflegegeld nichts davon.
Die Voraussetzungen
Laut PV besteht ein Anspruch, wenn folgende Punkte zutreffen:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung
- ein Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Stunden im Monat
- der Zustand dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (mit Ausnahmen innerhalb von EU, EWR und Schweiz bei Bezug einer österreichischen Pension)
Sieben Stufen und ihre Beträge 2026
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 Euro |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 Euro |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 Euro |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 Euro |
| 5 | mehr als 180 Stunden, außergewöhnlicher Pflegeaufwand | 1.206,90 Euro |
| 6 | mehr als 180 Stunden, zeitlich nicht planbare Betreuung oder dauernde Anwesenheit | 1.685,40 Euro |
| 7 | mehr als 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine möglich | 2.214,80 Euro |
Quelle: Pensionsversicherung, Pflegegeld (Stand 21.10.2026) und Aktuelle Werte 2026. Die Beschreibung der Zusatzvoraussetzungen ab Stufe 5 ist vereinfacht.
Bis Stufe 4 entscheidet allein die Stundenzahl. Ab Stufe 5 reicht die Stundenzahl nicht mehr; dann kommt es darauf an, welche Art von Betreuung nötig ist, etwa die ständige Bereitschaft einer Pflegeperson.
Der Erschwerniszuschlag bei Demenz
Bei schweren geistigen oder psychischen Behinderungen, insbesondere bei Demenz, wird zum ermittelten Pflegebedarf ein pauschaler Erschwerniszuschlag hinzugerechnet. Für Personen ab dem 15. Lebensjahr sind das laut PV 45 Stunden pro Monat. Der Zuschlag soll abbilden, dass die Betreuung von Menschen mit Demenz zusätzliche Aufmerksamkeit und Geduld verlangt, die sich in einzelnen Handgriffen nicht messen lässt.
Ein Beispiel: wie wenige Stunden den Unterschied machen
Ein hypothetischer Fall: Ein Gutachten kommt bei einer 84-jährigen Frau auf einen Pflegebedarf von rund 100 Stunden im Monat, vor allem für Körperpflege, Anziehen, Mahlzeiten, Medikamente und Begleitung zu Arztterminen.
| Variante | Stunden | Stufe | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|---|
| ohne Erschwerniszuschlag | 100 | 2 | 380,30 Euro |
| mit festgestellter Demenz (+45 Stunden) | 145 | 3 | 592,60 Euro |
Illustratives Beispiel. Die Stundenzahl ermittelt im Einzelfall die Begutachtung; sie lässt sich nicht selbst festlegen.
Das Beispiel zeigt, warum eine vollständige Schilderung beim Hausbesuch so wichtig ist. Fehlen im Gutachten Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen, kann das eine ganze Stufe ausmachen.
Der Antrag bei der Pensionsversicherung
Zuständig ist laut PV der Pensionsversicherungsträger, der die Pension auszahlt. Wer keine Pension bezieht, stellt den Antrag ebenfalls bei der PV. Es gibt einen Online-Antrag und ein PDF-Formular. Stellen dürfen den Antrag die pflegebedürftige Person selbst, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter sowie Familien- oder Haushaltsmitglieder und nahestehende Personen.
Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung. Ein früher Antrag lohnt sich also. Steigt der Pflegebedarf später, muss eine Erhöhung schriftlich beantragt werden; Änderungen, etwa ein Spitalsaufenthalt oder eine Übersiedlung, sind laut PV innerhalb von vier Wochen zu melden.
Der Hausbesuch
Die Pflegestufe wird bei einem Hausbesuch festgestellt, dessen Termin vorher angekündigt wird. Dabei werden Betreuungs- und Hilfsbedarf sowie die Krankengeschichte erhoben. Eine Vertrauensperson darf dabei sein, und das ist sehr zu empfehlen.
- Ehrlich statt tapfer: Viele ältere Menschen zeigen bei Besuch ihre besten Seiten. Es geht aber um den Alltag, auch um schlechte Tage.
- Pflegetagebuch: Ein paar Wochen lang notieren, wann welche Hilfe nötig war, hilft bei der Schilderung.
- Befunde bereitlegen: Arztbriefe, Medikamentenliste, Hilfsmittel.
- Nachts nicht vergessen: Hilfe beim Aufstehen in der Nacht zählt ebenfalls.
Mit dem Bescheid nicht einverstanden? Gegen Bescheide der PV kann man binnen drei Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht klagen; das Verfahren ist dort für Versicherte in der Regel kostenfrei.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Ein großer Teil der Pflege in Österreich wird von Familienmitgliedern geleistet. Die PV informiert auf eigenen Seiten über Leistungen für sie, darunter den Angehörigenbonus, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie die Familienhospizkarenz. Für pflegende Angehörige gibt es außerdem eine Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bei der laut PV der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt. Wer für einen Elternteil die Arbeitszeit reduziert oder ganz aufhört, sollte das kennen, damit im eigenen Pensionskonto keine Lücke entsteht.
Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte
Das Thema betrifft Pflegebedürftige selbst und noch häufiger ihre Angehörigen, die den Alltag organisieren. Auch für Menschen mit einer beginnenden Demenz lohnt sich ein frühzeitiger Antrag.
- Liegt der Bedarf voraussichtlich über 65 Stunden im Monat und mindestens sechs Monate lang?
- Ist eine Demenz ärztlich festgestellt und im Antrag erwähnt?
- Wer begleitet beim Hausbesuch?
- Steuerlich: Pflegekosten, die das Pflegegeld übersteigen, können als außergewöhnliche Belastung zählen, siehe Arbeitnehmerveranlagung.
Unterm Strich
Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegebedarf in Stunden, festgestellt bei einem Hausbesuch, und reicht 2026 von 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat. Ein früher Antrag bei der Pensionsversicherung und eine vollständige Schilderung des Alltags sind die beiden Dinge, die Angehörige am meisten beeinflussen können.
Offizielle Quellen
- Pensionsversicherung: Pflegegeld: Voraussetzungen, Stufen 2026, Erschwerniszuschlag, Antrag, Hausbesuch (Stand 21.10.2026)
- Pensionsversicherung: Aktuelle Werte 2026 (PV 403): Höhe des Pflegegeldes 2026
- Sozialministerium: Pflegegeld: gesetzlicher Rahmen
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