Zum Inhalt springen
Anzeige · Gesponserter Inhalt von PushImpact OÜ Private Informationsseite, keine Seite der Pensionsversicherung oder einer Behörde · Impressum
Points of Listening Pension, Steuern und Geld im Ruhestand, verständlich erklärt

Wer Anspruch auf die Ausgleichszulage hat

Umgangssprachlich heißt sie Mindestpension, rechtlich ist sie etwas anderes: Die Ausgleichszulage hebt ein niedriges Einkommen auf einen Richtsatz an. 2026 liegt er bei 1.308,39 Euro für Alleinstehende. Ob man ihn erreicht, entscheidet nicht die Pension allein, sondern das ganze Haushaltseinkommen.

Points of Listening Stand: 5 Minuten Lesezeit
Ein Mann Ende siebzig kocht in einer kleinen, ordentlichen Küche eine Suppe am Gasherd.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Wer nach einem Arbeitsleben mit vielen Teilzeitjahren oder langen Unterbrechungen eine kleine Pension bekommt, hört oft den Satz: „Dann bekommst du eh die Mindestpension.“ Ganz so einfach ist es nicht. Eine Mindestpension im wörtlichen Sinn gibt es in Österreich nicht, wohl aber eine Leistung, die ein Mindesteinkommen absichert.

Dieser Beitrag erklärt, wer die Ausgleichszulage bekommt, wie sie gerechnet wird und warum der Partner im gemeinsamen Haushalt dabei eine große Rolle spielt. Wie sich die Richtsätze zum Jänner 2027 verändern, steht im Beitrag zur Pensionserhöhung ab Jänner.

Keine eigene Pension, sondern eine Aufzahlung

Die Ausgleichszulage ist eine Aufzahlung zur Pension. Die Pensionsversicherung (PV) beschreibt sie als Differenz zwischen dem Gesamteinkommen und dem jeweils geltenden Richtsatz. Liegt das Einkommen darunter, wird die Lücke geschlossen. Liegt es darüber, gibt es keine Ausgleichszulage, egal wie klein die Pension selbst ist.

Vom so errechneten Bruttoanspruch wird laut PV noch der Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent abgezogen, außer bei Waisenpensionen. Die Ausgleichszulage kommt zu Alters-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenpensionen in Frage.

Der Anspruch beginnt laut PV mit dem Pensionsstichtag und endet mit Ende des Monats, in dem eine Voraussetzung wegfällt. Die PV ist außerdem verpflichtet, die Voraussetzungen regelmäßig zu überprüfen. Wer also heute knapp unter dem Richtsatz liegt und morgen ein zusätzliches Einkommen hat, muss mit einer Neuberechnung rechnen.

Die Richtsätze 2026

Die PV nennt für 2026 folgende Richtsätze:

SituationRichtsatz 2026 pro Monat
Alleinstehende1.308,39 Euro
Ehepaare und eingetragene Partner im gemeinsamen Haushalt2.064,12 Euro
Erhöhung für jedes Kind (Nettoeinkommen des Kindes unter 481,23 Euro)plus 201,88 Euro
Witwen- und Witwerpension1.308,39 Euro

Quelle: Pensionsversicherung, Aktuelle Werte 2026 und Seite zur Ausgleichszulage (Stand 13.10.2026). Für Waisenpensionen gelten eigene, altersabhängige Richtsätze.

Zum 1. Jänner 2027 steigen die Richtsätze um 3,3 Prozent. Das ist eine eigene Anpassung und nicht dasselbe wie die allgemeine Pensionserhöhung; Details dazu stehen im genannten Beitrag zur Pensionserhöhung.

Was als Einkommen zählt und was nicht

Für den Vergleich mit dem Richtsatz zählt laut PV nicht nur die Pension. Angerechnet werden unter anderem:

  • die eigene Pension (brutto)
  • sonstige Nettoeinkünfte, etwa aus Arbeit, Arbeitslosen- oder Krankengeld, Vermietung oder Renten
  • Unterhaltsansprüche
  • beim Familienrichtsatz das Nettoeinkommen des Ehepartners oder eingetragenen Partners im gemeinsamen Haushalt

Nicht angerechnet werden laut PV insbesondere das Pflegegeld, die 13. und 14. Pensionszahlung, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Studienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Wer also Pflegegeld bezieht, verliert dadurch keine Ausgleichszulage. Wie das Pflegegeld selbst funktioniert, erklärt der Beitrag zur Einstufung beim Pflegegeld.

Warum der Haushalt entscheidet

Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften im gemeinsamen Haushalt wird nicht jede Person einzeln geprüft, sondern das gemeinsame Einkommen mit dem Familienrichtsatz von 2.064,12 Euro verglichen. Das hat eine praktische Folge: Eine Frau mit einer sehr kleinen eigenen Pension bekommt keine Ausgleichszulage, wenn ihr Mann eine mittlere Pension bezieht und beide zusammen über dem Familienrichtsatz liegen.

Umgekehrt kann sich nach einer Scheidung oder dem Tod des Partners plötzlich ein Anspruch ergeben, den es vorher nicht gab. Laut PV muss in solchen Fällen ein Antrag innerhalb eines Monats gestellt werden, wenn der Anspruch neu entsteht oder sich erhöht. Lebensgemeinschaften ohne Ehe werden beim Familienrichtsatz nicht wie Ehepaare behandelt.

Zwei Rechenbeispiele

FallEinkommenRichtsatzDifferenz brutto
Alleinstehend, Pension 1.000 Euro, keine anderen Einkünfte1.000,00 Euro1.308,39 Euro308,39 Euro
Ehepaar, Pension 1.200 Euro, Partnerin netto 600 Euro1.800,00 Euro2.064,12 Euro264,12 Euro
Ehepaar, Pension 900 Euro, Partner netto 1.400 Euro2.300,00 Euro2.064,12 Eurokein Anspruch

Illustrative, vereinfachte Rechenbeispiele mit den Richtsätzen 2026. Vom Bruttoanspruch wird noch der Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent abgezogen. Die tatsächliche Berechnung, auch der Einkommensarten, nimmt die Pensionsversicherung vor.

Im ersten Fall blieben nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrags von 6 Prozent rund 289,89 Euro im Monat als Ausgleichszulage. Der dritte Fall zeigt, warum Menschen mit sehr kleiner eigener Pension trotzdem leer ausgehen können. Entscheidend ist der Haushalt, nicht die einzelne Überweisung.

Der Wohnsitz in Österreich ist Voraussetzung

Die Ausgleichszulage gebührt laut PV nur, solange die Pensionistin oder der Pensionist und die berücksichtigten Angehörigen ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Sie wird also nicht ins Ausland mitgenommen, wenn jemand den Lebensmittelpunkt verlegt. Wer längere Zeit im Ausland verbringt oder übersiedeln möchte, sollte vorher bei der PV klären, welche Folgen das hat, und Änderungen fristgerecht melden.

Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus

Für Menschen mit langen Erwerbsverläufen gibt es eine zusätzliche Leistung. Wer viele Beitragsmonate aus Erwerbstätigkeit hat und mit seinem Gesamteinkommen unter einem Grenzwert bleibt, kann einen Bonus erhalten: den Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage bezogen wird, sonst den Pensionsbonus.

BeitragsmonateSituationGrenzwert 2026Bonus höchstens
360alleinstehend1.423,63 Euro193,69 Euro
480alleinstehend1.700,76 Euro493,99 Euro
480verheiratet, gemeinsamer Haushalt2.295,69 Euro493,46 Euro

Quelle: Pensionsversicherung (Stand 13.10.2026). Bis zu 12 Monate Präsenz- oder Zivildienst und bis zu 60 Monate Kindererziehung werden laut PV angerechnet.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Relevant ist das Thema für Alleinstehende mit kleinen Pensionen, für Paare mit geringem gemeinsamen Einkommen und besonders für Menschen, deren Lebenssituation sich gerade ändert, etwa durch Scheidung, Tod des Partners oder den Wegfall eines Zuverdienstes.

  • Antrag: Jeder Pensionsantrag gilt laut PV zugleich als Antrag auf Ausgleichszulage. Ändert sich später etwas, muss der Antrag innerhalb eines Monats gestellt werden.
  • Meldepflichten: Neue Einkünfte, Umzug ins Ausland oder ein neuer Haushalt sind der PV zu melden.
  • Folgewirkungen: Wer Ausgleichszulage bezieht, kann bei der Rezeptgebühr und bei manchen Landesleistungen wie dem Heizkostenzuschuss Vorteile haben.

Unterm Strich

Die Ausgleichszulage ist keine automatische Mindestpension, sondern eine Aufzahlung bis zum Richtsatz, gerechnet auf das gesamte Haushaltseinkommen und gebunden an den Aufenthalt in Österreich. Wer knapp um den Richtsatz liegt, sollte seine Situation von der Pensionsversicherung prüfen lassen.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

Points of Listening ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind nicht die Pensionsversicherung (PV), kein Ministerium und keine Behörde. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Pensions-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Betrags. Geprüft wurden die Angaben am 24. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria oder FinanzOnline nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindliche Auskunft zu Ihrem eigenen Fall gibt die Pensionsversicherung.

Der Pensionsbrief am Donnerstag

Einmal pro Woche eine Regel aus Pension, Steuern oder Pflege, erklärt mit offizieller Quelle, dazu ein Termin, den man kennen sollte. Kostenlos.

Sie erhalten zuerst eine E-Mail zur Bestätigung; abmelden können Sie sich über den Link in jeder Ausgabe.

Auch interessant

Zur Startseite